Aktuelle Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Westerkappeln zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen
• strategische Lärmkarten zu erstellen,
• die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
• Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
• die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Überprüfung bis 18. Juli 2029 an.
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Ergebnisse der Lärmkartierung beschlossen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 im Rathaus der Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, öffentlich aus und können während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Anregungen können auch beispielsweise per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: patrick.lenz@westerkappeln.de. Die Unterlagen stehen hier zur Verfügung: Lärmkartierung 4. Runde Ergebnisse
Bürgermeisterin
Annette Große-Heitmeyer Datum: 07.11.2023
Am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes. Sie finden den Entwurf dann auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de. Zeitgleich beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (Runde 4) des Eisenbahn-Bundesamtes. Bis zum 2. Januar 2024 besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren selbst zu geben. In den unten folgenden links befinden sich weitere Informationen.