Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag betroffener Personen werden das Vorliegen und der Grad einer Behinderung festgestellt. Es werden entsprechende Ausweise durch den Kreis Steinfurt ausgestellt.
Die Feststellung durch die Kreisverwaltung ist Voraussetzung für Ausgleichsleistungen der Nachteile, die schwerbehinderte Menschen gegenüber Gesunden haben und die andere Stellen gewähren.
Ausgleichsleistungen sind:
- Arbeitsplatzsicherung
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Sonstige Nachteilausgleiche,
z. B Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Parkerleichterung, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigung bei den Telefongebühren, verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.).
Erstanträge/Zuständigkeit
Ausgabe und Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zur erstmaligen Feststellung bzw. Neufeststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines Ausweises erfolgt durch den Kreis Steinfurt.
Die Ausgabe und Annahme dieser Anträge kann durch die Gemeinde Westerkappeln erfolgen. Sie können sich diese aber auch ausdrucken bzw. online stellen.
Verlängerungsanträge
Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen, ggf. Weiterleitung von Anträgen an den Kreis Steinfurt.
Der Ausweis kann von der Gemeinde verlängert werden, sofern ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis noch frei ist. Ist dieses nicht der Fall, wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Steinfurt abgegeben. In diesem Fall ist ein Lichtbild erforderlich.