Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Einwohnermeldeamt einen Untersuchungsberechtigungsschein, wenn sie in Westerkappeln mit Hauptwohnung/Alleiniger Wohnung gemeldet sind. (Jugendarbeitsschutzgesetz)
Auch für die Nachuntersuchung (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) werden im Einwohnermeldeamt Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt werden.
Die Arztwahl ist frei.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.