Gewerbezentralregisterauskunft
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ebenfalls vom Bundeszentralregister in Bonn erteilt.
Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen. Dieses setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ebenfalls im Einwohnermeldeamt, wenn Westerkappeln Betriebssitz ist. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personen-
vereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
Hinweis:
Bitte legen Sie bei Antragstellung eine Kopie eines Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts vor.
Es gibt folgende Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Belegart 1 Übersendung an Antragsteller/in
Belegart 9 zur Vorlage bei einer Behörde, wird unmittelbar der Behörde übersandt
In diesem Fall ist die Angabe der genauen Anschrift, Aktenzeichen o. Verwendungszweck für die Antragstellung erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug
Bearbeitungsgebühr:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 € |