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Reisepass

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Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Einreisebestimmungen siehe: Auswaertiges Amt

 Das persönliche Erscheinen ist bei der Beantragung des Reisepasses unbedingt erforderlich.

Das Ausfüllen des Antrags übernimmt in Ihrem Beisein der/die Sachbearbeiter/in im Einwohnermeldeamt.

Vorraussetzungen für die Beantragung:

  • Der/Die Antragsteller/Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss volljährig sein.
    Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
  • Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob alle Reiseteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügen. Falls nicht, wird empfohlen, den Reisepass so schnell wie möglich vor Reiseantritt zu beantragen. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.

Die Bundesdruckerei bearbeitet Reisepassanträge im Allgemeinen innerhalb von vier bis sechs Wochen. Längere Bearbeitungszeiten können aber nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie kurzfristig verreisen müssen und der vorläufige Reisepass nicht zur visafreien Einreise ausreichend ist (Visafreie Einreise in die USA (Seite der amerikanischen Botschaft) können Sie auch einen Express-Pass beantragen, der binnen 3-4 Werktagen im Einwohnermeldeamt abgeholt werden kann. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Mit der Einführung des elektronischen Reisepasses ("ePass") werden erhöhte Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt. Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen biometrietauglich sein.

Hinweis:
Umfassende Informationen und Antworten zum Lichtbild erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei.

  • Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Passbildschablone der Bundesdruckerei


Für Vielreisende gibt es einen Reisepass mit 16 zusätzlichen Seiten für Visa - Eintragungen, den „48 Seiten Pass". Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.


Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und dessen Verfügbarkeit (Rücksendung Bundesdruckerei) nicht bis zum erstmaligem Gebrauch möglich ist. Zudem ist die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung glaubhaft zu machen (die Vorlage geeigneter Nachweise kann verlangt werden).

Der vorläufige Reisepass ist max. 1 Jahr gültig.



Was muss ich mitbringen?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Personalausweis/ Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, oder
  • Kinderausweis, Kinderreisepass oder
  • sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, eine Geburts- oder Abstammungsurkunde


FD 30 Ordnung
FD 30 Ordnung

Gebühren:

Gebühr
Reisepass 32seitig für Personen ab 24 Jahren60,00 €
Reisepass 32seitig für Personen unter 24 Jahren37,50 €
Reisepass 48seitig für Personen ab 24 Jahren82,00 €
Reisepass 48seitig für Personen unter 24 Jahren59,50 €
Express Reisepass 32seitig für Personen ab 24 Jahren92,00 €
Express Reisepass 32seitig für Personen unter 24 Jahren69,50 €
Express Reisepass 48seitig für Personen ab 24 Jahren114,00 €
Express Reisepass 48seitig für Personen unter 24 Jahren91,50 €
Vorläufiger Reispass (maschinenlesbar)26,00 €

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn eine der Amtshandlungenen auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird.

Kontakte:

Frau Diekmann
05404 887-111
E-Mail senden
Frau Veliqi
05404 887-122
E-Mail senden

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ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
jobcenter
dienstags geschlossen

*Montag und Donnerstag Zutritt ohne
Terminvergaben möglich.

 
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