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Aktuelle Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren

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Bebauungsplan Nr. 88 „Ortskern“

hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. (2) i.V. mit § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch.

Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Ortskern“ beschlossen. In der Ratssitzung am 23.03.2021 wurde der Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gefasst.

Gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

Die Planung sieht vor, durch die Festsetzung unterschiedlicher Mischgebiete die gewerblichen Strukturen im Ortskern städtebaulich zu ordnen. Dort wo bereits gewerbliche Nutzungen vorhanden sind, sollen diese durch gegenwärtige Absichten von Wohnentwicklungen geschützt werden. Die durchgezogene Linie stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Ortskern“ dar.

"Ortskern" Bebauungsplan

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die Bestandsstrukturen abbildet werden lediglich Regelungen zur Art der baulichen Nutzung festgeschrieben. Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 88 „Ortskern“ ist die Begrenzung der Vergnügungsstätte am jetzigen Standort an der Alten Poststraße. Durch die Festsetzung eines Parkplatzes an der Alten Poststraße werden auch Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes aufgegriffen. Es wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung für diesen Standort durchgeführt. Darüber hinaus stehen folgende Umweltinformationen zur Verfügung:

  1. Geologie und Boden: Entsprechend der Karte der schutzwürdigen Böden in NRW, herausgegeben vom Geologischen Dienst NRW (GLA 2004), liegen im Plangebiet zwei schutzwürdigen Böden vor. Im südlichen Bereich handelt es sich um Plaggenesch (sandig) als Archiv der Kulturgeschichte. Im nördlichen Bereich handelt es sich um Pseudogley (tonig-lehmig) mit der schützenswerten Bodenfunktion Biotopentwicklung und der Teilfunktion Staunässeböden.
     
  2. Altlasten: Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen werden im FNP 2020 der Gemeinde Westerkappeln für das Plangebiet und dessen näheren Umfeld nicht dargestellt. Boden wird für die Parkplatzfläche in Anspruch genommen.  
     
  3. Gewässer und Grundwasser: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und in unmittelbarer Nachbarschaft verlaufen keine offenen Gewässerstrukturen. Wasserschutzgebiets-ausweisungen sind ebenso nicht vorhanden.
     
  4. Klima und Lufthygiene: Im Ortskern von Westerkappeln und der bereits versiegelten Flächen ist innerhalb des Plangebietes von einem innenstadttypischen Kleinklima auszugehen. Aufgrund der topographischen Situation sowie der Dichte der Bebauung ist im unmittelbaren Umfeld nicht vom Vorhandensein von Kaltluftbahnen auszugehen, die beeinflusst werden.  
  5. Arten und Lebensgemeinschaften: Es handelt sich bei der tatsächlichen Vegetation vorwiegend um rückwärtig liegende private Gartenbereiche und somit um einen anthropogen stark beeinflussten und oft frequentierten Lebensraum. Der Parkplatzraum wird auf Arten hin untersucht.
     
  6. Orts- und Landschaftsbild: Das Ortsbild ist im Geltungsbereich und seinem Umfeld wesentlich durch dichte bauliche Strukturen und Verkehrsflächen geprägt.
  7. Mensch und Gesundheit: Die Lärmsituation wird sich durch die Festsetzungen voraussichtlich nicht negativ ändern.
     
  8. Kultur und Sachgüter: Beeinträchtigungen der Baudenkmäler sind nicht anzunehmen. Vielmehr wird ein Großteil der Baudenkmäler in seiner historischen, gewerblichen Nutzung gestärkt.
  9. Wechselwirkungen: Die planungsrechtlich festgesetzte Nutzung beeinflusst die unterschiedlichen Umweltaspekte unter anderem durch ihre Versiegelung und Nutzungsintensität.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 88 "Ortskern" liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich Begründung, artenschutzrechtliche Vorprüfung, und den verwendeten DIN-Normen in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich 17.05.2021 im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten für jedermann zur Kenntnis öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass um vorherige Anmeldung bei Herrn Lenz unter 05404 887-127 oder per Mail gebeten wird, da es keinen freien Zugang zum Rathaus gibt. Dabei sind die Corona Hygienevorschriften einzuhalten. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift sind gemäß § 4 Planungssicherstellungsgesetz unzulässig. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Westerkappeln abrufbar.  

Die Öffentlichkeit wird damit letztmalig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Standortes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr wird somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung innerhalb der Frist gegeben.

Nur fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen finden bei der Prüfung Berücksichtigung. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, in der Fassung vom 19.03.91 zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 31.08.2013) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Planzeichnung
  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Begründung
  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Stellungnahmen
  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Stellungnahme Frühzeitige Beteiligung
  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Abwägung TÖB
  • Bebauungsplan Nr. 88 "Ortskern" Artenschutzrechtliche Potentialanalyse

Westerkappeln, den 06.04.2021

Gemeinde Westerkappeln

Die Bürgermeisterin

Annette Große-Heitmeyer
 

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Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
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