Bürgerausschuss (BürgerA)
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. In Westerkappeln nimmt der Bürgerausschuss diese Aufgaben als Beschwerdeausschuss für den Rat wahr.
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