Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Kalender Terminvereinbarung online
  • Wahlen Wahlen
  • Bürgerservice A - Z Bürgerservice A-Z
  • Formulare Formulare
  • Stellenausschreibungen Stellenangebote
  • pictogram-2026956_1280 Freibad
  • Ratsinformation Ratsinformation
  • Entsorgungskalender Entsorgungskalender
  • Hand - Zeigefinger in die Höhe Schadensmeldungen
  • Meldungen aus der Verwaltung Meldungen aus der Verwaltung
  • Termine / Veranstaltungen Veranstaltungen
  • Unser Ort
    • Aktuelle Projekte
      • Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen

Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

Inhaltsbereich
Vorbemerkung:
 
Der Gemeinderat Westerkappeln hat in der Sitzung vom 18.05.2021 auf Grundlage der Klimaoffensive 2021 beschlossen, einen Klimafonds in Höhe von 20.000 € zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern aufzulegen unter Berücksichtigung und dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltssituation.
  1. Gegenstand der Förderung:

    Die Gemeinde Westerkappeln fördert den Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie mit Zuschüssen auf privaten Immobilien. Als Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie gelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung in Form von Aufdachanlagen und stationäre Stromspeicher, die in direkter Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden.

    Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben innerhalb der Gemeinde Westerkappeln.

     
  2. Zuwendungsberechtigte:

    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte. Stellt eine Mieterin/ein Mieter eines Objektes den Antrag, so benötigt sie/er die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers.

     
  3. Höhe der Förderung:
     
    • ​​​​Der Neubau von Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Gebäuden mit einer Mindestleitung von 3,5 kWp wird mit 50 € pro kWp, maximal aber 500 Euro bezuschusst.
    • Die Nachrüstung eines Stromspeichers mit einer Leistung von mindestens 3 kWh bei privat genutzten PV-Anlagen wird mit 100 € pro kWh, maximal aber 1.000 Euro gefördert.

       
  4. Weitere Bestimmungen und Ausschluss der Förderung:
     
    • Eine Förderung von Anlagen ist nur möglich, wenn mit deren Installation nicht vor der Bewilligung begonnen wurde. Als Installationsdatum gilt auch die Auftragsvergabe. Auf Antrag kann die Zustimmung zu einem vorzeitigen Installationsbeginn gegeben werden. Die Vergabe von Planungsleistungen gilt nicht als Installationsbeginn.
    • Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch Nachweis des Installateurs oder der Bestätigung der Aufschaltung durch den Netzbetreiber vorzulegen.
    • Es darf sich bei dem Vorhaben weder um eine Reparatur, Ersatzmaßnahme oder Ersatzteilbeschaffung handeln.
    • Den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist jederzeit zu gestatten, nach vorheriger Anmeldung an Ort und Stelle die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zu prüfen.
    • Die Gemeinde Westerkappeln behält sich vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn dieser für andere Zwecke verwendet wird oder wenn die Solaranlage/der Stromspeicher vor Ablauf eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Inbetriebnahme demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet wird. Im Falle der Rechtsnachfolge an der geförderten Anlage gehen die Rechte und Pflichten auf die Rechtsnachfolgerin/den Rechtsnachfolger über.
    • Die Förderung im Rahmen dieses Programms ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung bei genehmigungspflichtigen Anlagen.
    • Gefördert werden keine natürlichen und juristischen Personen, die für ihre Photovoltaikanlage bereits eine Förderung der Gemeinde Westerkappeln über den „Solareuro“ erhalten haben.
    • Beim Neubau einer PV-Anlage sowie einer Neuinstallation eines Stromspeichers in einem Kalenderjahr wird nur die PV-Anlage gefördert. Für den Stromspeicher können Fördermittel beim Land NRW beantragt werden.
       
  5. Antragstellung, Bewilligung:
     
    • Anträge sind bei der Gemeinde Westerkappeln, Große Str. 13, 49492 Westerkappeln unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
    • Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf der Basis vollständiger, prüffähiger Unterlagen. Über die Reihenfolge der Förderung entscheidet der Antragseingang.
       
  6. Allgemeine Bestimmungen:
     
    • Die Förderrichtlinie tritt am 28.05.2021 in Kraft. Sobald die Gesamtfördersumme in Höhe von 20.000 € verbraucht ist, endet das Förderangebot

Formulare

  • Förderrichlinien
     
  • Förderantrag

Ihr Ansprechpartner

Herr Wilbrand
05404 887-125
05404 887-77
Nachricht senden


Aktuelles zum Förderprogramm:

Momentan verfügt die Gemeinde Westerkappeln noch  nicht über einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022. Dementsprechend können zur Zeit keine Bewilligungen im Förderprogramm ausgesprochen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, formlos den förderunschädlichen Baubeginn parallel zur Antragstellung zu beantragen um eine Firma beauftragen zu können. Die Bewilligung wird dann unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Nachhinein ausgesprochen.

leer
Seitenfuss

ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
jobcenter
dienstags geschlossen

*Montag und Donnerstag Zutritt ohne
Terminvergaben möglich.

 
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Home
  • Unser Ort
    • Fakten
    • Aktuelle Meldungen
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltung vorschlagen
    • Aktuelle Projekte
      • Leitbild für Westerkappeln
      • Förderprogramm Dachbegrünung
      • Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen
      • Umgestaltung Grüne Wiese am Kirchplatz
      • Breitbandausbau
      • Tecklenburger Nordbahn
      • Zukunftswerkstatt
      • Förderprogramm Lastenräder
    • Impressionen
  • Im Rathaus
    • Unsere Bürgermeisterin
    • Politik
      • Gemeinderat/Fraktionen
      • Ausschüsse
        • Bürgerausschuss (BürgerA)
      • Wahlen
      • Ratsinformationssystem
        • Die BürgerApp
      • Finanzen
    • Ortsrecht
    • Ehrenamtskarte
    • Partnergemeinde
    • Karriere
      • Ausbildung
      • Praktikum
      • Stellenangebote
  • Für Bürger
    • Bürgerservice
      • Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Kontakt
      • Meldung von Schäden
      • Notrufnummern
    • Bildung
      • Kinderbetreuung
        • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Bücherei
    • Bauen
      • Baugebiete in Westerkappeln
      • Aktuelle Bekanntmachungen
      • Bebauungspläne
      • Flächennutzungsplan
      • Ver- Entsorgung
    • Freizeit
      • Freibad Bullerteich
        • Saisonkarten
        • Formular zum Coronavirus
      • Sportstätten
      • Für Kinder
        • Spielplätze
        • WeSpE
          • Ferienspaß WeSpE
          • Huckepack
        • Kinderkultur
    • Kultur
      • Sehenswürdigkeiten
      • Ausstellungen
      • Führungen
      • Theater
      • Kinderkultur
        • Aktuelles Programm Kinderkulturprogramm
      • Veranstaltungen
        • Veranstaltung vorschlagen
    • Natur und Umwelt
      • Baumschutz
      • Gewässer
      • Natur & Landschaftsschutzgebiete
      • Natur- und UNESCO
      • Naturnahe Gärten & Insektenschutz
    • Klimaschutz
      • Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
      • Erneuerbare Energien
      • European Energy Award (EEA)
      • ÖKOPROFIT
      • Quartiersmanagement KFW 432
      • Stromspar-Check
    • Verkehr
      • Öffentlicher Nahverkehr
      • Radverkehr
      • Luftverkehr
      • Tecklenburger Nordbahn
  • Für Gäste
    • NaturGenuss
    • Kultur
      • Sehenswürdigkeiten
      • Veranstaltungen
      • Ausstellungen
      • Führungen
      • Theater
    • Sportlich Aktiv
      • Wandern
      • Radfahren
    • Shoppen und Bummeln
    • Infos/Broschüren
    • Gastgeberverzeichnis
  • Wirtschaft/Gewerbe
    • Standort
    • Wirtschaftsförderung
    • Westerkappelner Geschenketaler
    • Gewerbeflächen