Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der Wohnberechtigungsschein ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Welche Kriterien sind bei einem Wohnberechtigungsschein wichtig?
- Die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- Die Höhe des Gesamteinkommens
- Die Wohnungsgröße
Wer zählt zum Haushalt?
- der Antragsteller
- der Ehegatte
- der Lebenspartner und
- der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
- Kinder
- Verwandte und Verschwägerte
- Pflegekinder
Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. In bestimmten Fällen können Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Mit dem ermittelten Einkommen muss eine Einkommensgrenze eingehalten werden, die sich u. a. nach der Größe des Haushaltes richtet.
Einkommensgrenzen
Ab dem 01.01.2016 gelten folgende Einkommensgrenzen:
Haushalt mit | Einkommensgrenze |
einer Person | 18.430,00 € |
zwei Personen (ohne Kind) | 22.210,00 € |
zwei Personen (davon 1 Kind | 22.870,00 € |
drei Personen (davon 1 Kind) | 27.970,00 € |
drei Personen (davon 2 Kinder) | 28.630,00 € |
vier Personen (davon 2 Kinder) | 33.730,00 € |
fünf Personen (davon 3 Kinder) | 39.490,00 € |
sechs Personen (davon 4 Kinder) | 45.250,00 € |
Wie groß darf die Wohnung sein?
In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:
- für einen Alleinstehenden: 50 m² Wohnfläche
- für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
- für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
- für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
Für jede weitere Haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Antrag - Wohnberechtigungsschein (PDF)
Einkommenserklärung (PDF) für jede zum Haushalt gehörende Person, die über eigene Einkünfte verfügt
Gleichzeitig sind die notwendigen Nachweise vorzulegen.
Erforderliche Nachweise können z. B. sein:
- Jahresbruttoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit; Bescheinigungen der Krankenkasse bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- BAföG-Bescheid
- Nachweis über empfangene bzw. zu zahlende. Unterhaltsleistungen
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten (Einkommenssteuer-Bescheid)
- Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Zuständigkeiten
Der Kreis Steinfurt ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Aufgrund ihrer Größe verfügen die Städte Emsdetten, Ibbenbüren, Greven, Rheine und Steinfurt über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen.
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Lenz |
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