Bauleitplanung
Flächennutzungsplan (FNP):
Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die vorhandenen und geplanten Nutzungen der Flächen dar.
Im Flächennutzungsplan werden die Bauflächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, gemischte Nutzungen und Sondernutzungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Wasserflächen, die Flächen für die Ver- und Entsorgung, die Flächen für die Landwirtschaft, Wald sowie die Flächen für Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Der FNP stellt die Planungsgrundlage für die Entwicklung rechtsverbindlicher Bebauungspläne dar.
Bebauungsplan (B-Plan):
Ein B-Plan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes innerhalb der Stadt. Diese Festsetzungen betreffen die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Fläche des Baugrundstücks, Verhältnis von Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen und / oder Baulinien zur Überbauung bestimmter Flächen auf den Baugrundstücken, die Gestaltung der Bauwerke, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, Pflanzgebote, die Flächen für den Gemeinbedarf etc.
Der B-Plan wird vom Rat als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich, seine Festsetzungen sind somit baurechtliche Bestimmungen (Ortsrecht).
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Lenz |
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