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Breitbandausbau in Westerkappeln

Inhaltsbereich

Glasfaser
Im Folgenden möchten wir Sie hier über den aktuellen Stand des geförderten Breitbandausbaus im Außenbereich von Westerkappeln informieren.

Der Ausbau wird gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

  


Allgemeine Informationen zum Ausbau:

Der Ausbau des geförderten Glasfasernetzes erfolgt durch die Deutsche Glasfaser seit November 2019 in mehreren Ausbau-Clustern. Das Ende der Förderung liegt im 4.Quartal 2023.

Die Ausbaustrecke umfasst 200 Kilometer. 

Wer wissen möchte, ob die eigene Adresse im geförderten Ausbaugebiet liegt, kann unter https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/foerdergebiet-westerkappeln/ im Verfügbarkeitscheck die Adresse eingeben. Ist diese hinterlegt, besteht die Möglichkeit, einen Anschluss zu erhalten.

Der Anschluss ans Haus ist durch die Förderung kostenfrei. 

Der Anschluss an förderfähige Gebäude erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach Abschluss eines Vertrages mit der Deutschen Glasfaser.

Hierzu stehen verschiedene Tarifverträge zur Wahl, es kann aber auch ein Passivhausanschluss beantragt werden, bei dem zunächst nur die Leitung ins Haus gelegt, aber nicht aktiviert wird. einen Passivhausanschluss kann man nur über das Baubüro stellen. Aktive Anschlüsse kann man über das Internet, telefonisch oder im Baubüro buchen. 

Vor Start der jeweiligen Bauphase werden die förderfähigen Adressen schriftlich über die Gemeinde und Deutsche Glasfaser informiert und zu einem Infoabend eingeladen. 

 

Hintergrund: Warum "geförderter" Breitbandausbau in Westerkappeln erfolgt:

  • Für Internetanbieter ist es im ländlichen Raum und in kleineren Gemeinden oft unrentabel, Glasfaser- oder andere Anschlüsse zu verlegen, weil die Ausbaukosten nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen.
  • Das Förderprogramm von Bund und Land ermöglicht es, die so genannte "Wirtschaftlichkeitslücke", die dem Internetanbieter beim Ausbau entstehen würde, zu decken und damit einen Ausbau auch auf dem Lande damit möglich zu machen.
  • Der Bund übernimmt 50 % dieser Kosten, das Land 40 %, die Gemeinde 10 %.
  • Aktuell förderfähig ist in Westerkappeln der Anschluss von 956 Haushalten, 70 gewerblichen Nutzern, 8 Institutionen  = insgesamt 1.034 Anschlüsse. Ausbautechnik ist FTTH (Fiber to the Home = Glasfaser bis zum Haus).
  • Als unterversorgt gelten Anschlüsse, die nur mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden können 
     

 Häufig gestellte Fragen zum geförderten Breitbandausbau im Außenbereich: 

"Ich habe ein Anschreiben erhalten, dass ich im Fördergebiet liege. Was muss ich tun?"
Wenn Sie diese Info erhalten haben, aber noch keine konkrete Einladung zu einem Infoabend im Anschreiben stand, müssen Sie noch abwarten und noch nicht aktiv werden. Sie erhalten zu gegebener Zeit noch eine Einladung zum Infoabend in Ihrem Ausbauabschnitt. Erst dann müssen Sie bei der Deutschen Glasfaser einen Antrag stellen, um einen kostenfreien Anschluss erhalten zu können. Über Infoabende informieren wir neben dem persönlichen Anschreiben auch rechtzeitig im Wochenblatt und online. 

"Meine Nachbarn haben alle ein Schreiben erhalten, nur ich nicht."
Rufen Sie bei der Gemeinde an und geben Sie Ihre Anschrift durch, wir prüfen, ob Sie förderberechtigt sind. Förderberechtigt sind Anschlüsse, die keine 30 Mbit/s erhalten. 

"Was kostet der Anschluss?"
Innerhalb der Bauphase ist der Anschluss zum Haus kostenfrei. Die Deutsche Glasfaser setzt daher für die Anträge Fristen. Nach Abschluss der Bauarbeiten zum Ende der Förderung entstehen Kosten von mindestens 2.000 Euro, weil die Bagger dann extra für Ihren Anschluss noch einmal anrücken müssen.  

"Wo kann ich den Antrag stellen?"

  • online bei der Deutschen Glasfaser
  • im Baubüro
  • über die telefonische Hotline,
  • während der Infoabende 

"Was mache ich mit meinem Altvertrag?" 
Der Altvertrag läuft in der Regel bis zu 12 Monate weiter. Diesen Zeitraum übernimmt die Deutsche Glasfaser für Sie, um Doppelkosten für Sie zu vermeiden. Sie müssen Ihren Altvertrag nicht kündigen, das macht die Deutsche Glasfaser für Sie und auch Ihre bisherigen Rufnummern werden mitgenommen (portiert). Bis zu 10 Rufnummern lassen sich portieren. 

"Mir droht die Zwangskündigung. Kann ich bis zum Ausbau des Glasfasers einen Neuvertrag schließen?"
Bitte achten Sie beim Abschließen von Verträgen darauf, dass Sie Produkte auswählen, die nach 12 Monaten kündbar sind. So vermeiden Sie Doppelzahlungen. 

"Welche Produkte kann ich buchen?"
Sie können alle angebotenen Produkte der Deutschen Glasfaser buchen, es bestehen keine Sonderprodukte in Fördergebieten. Die Produktpalette umfasst Internet, Telefon und auf Wunsch TV. Der Erstvertrag läuft 24 Monate und verlängert sich dann immer um 12 Monate. 

"Ich bin Mieter, kann ich einen Glasfaseranschluss buchen?"
Ja, bitte die Einverständnis des Vermieters einholen. Am besten ist der Vermieter bei der Hausbegehung anwesend. 

"Ich bin Vermieter, kann ich einen Antrag für meinen Mieter stellen?"
Ja, besprechen Sie dies mit Ihrem Mieter, wie Sie die Vertragskosten aufteilen.

"Wie ist der weitere Ablauf nach der Antragstellung?"
Die Deutsche Glasfaser vereinbart mit Ihnen eine Hausbegehung, die ca. 30 Minuten dauert. Dabei wird u.a. besprochen, wo der Hausübergabepunkt erfolgen soll (Keller, Erdgeschoss). Das Ergebnis wir protokolliert. Der zweite Termin ist dann die Aktivierung des Hausanschlusses.

"Welche Geräte sind erforderlich?"
Hausübergabepunkt (HÜP), Network Termination (NT) - beides wird von der Deutschen Glasfaser gestellt. Dazu kommt ein Router, den man wahlweise bei der DG mitbestellen kann oder einen vorhandenen Router nutzt. 

"Wie viele Hausübergabepunkte (HÜP) brauche ich bei mehreren Wohneinheiten in einem Gebäude?"
Es werden Fasern für alle Wohneinheiten gelegt, die bekannt sind. Ein HÜP hat 4 Faseranschlüsse. 

"Ich möchte nur einen Anschluss ans Haus, aber diesen nicht aktiv nutzen"
Fragen Sie im Baubüro nach Anträgen für Passivhausanschlüsse. 


 

Dokumentation erfolgter Schritte

1. Meilenstein: vorläufiger Zuwendungsbescheid 16.08.2017 

  • Für den Breitbandausbau in den Außenbereichen hat die Gemeinde Westerkappeln einen vorläufigen Fördermittelbescheid erhalten:
  • Von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur  in Höhe von rd. 4,4 Mio. €
  • Vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen rd. 3,5 Mio. €
  • Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 %  an den Ausbaukosten (rund 885.000 Euro)
  • Mit Unterstützung externer technischer und juristischer Berater werden die Ausbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und die tatsächliche Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt

2. Meilenstein: Auswahlverfahren / Ausschreibung 

  • Die Gemeinde Westerkappeln führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Breitbandnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft 
  • Nach Abschluss der Eignungsprüfung werden die entsprechenden Bewerber zu einer Angebotsabgabe aufgefordert 
  • Auf Grundlage dieses Angebotes hat die Gemeinde die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen 
  • Finales Angebot des augewählten Betreibers (Wirtschaftlichkeitslücke) liegt vor 
  • Die Gemeinde wählt anhand von Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus 
  • Aktuell (Stand Juni 2019) wurden noch 38 zusätzliche Adressen in den Förderantrag aufgenommen, so dass aktualisierte Angebote von den Anbietern eingeholt werden mussten, welche ausgewertet wurden 
  • Ein Beschluss über die Vergabe erfolgte im Rat am 09. Juli 2019 
  • Das ausgewählte Unternehmen stellt gemeinsam mit der Gemeinde den Antrag auf endgültigen Fördermittelbescheid beim Fördermittelgeber 

3. Ausbauphase 2019 - 2022

  • Das ausgewählte Unternehmen ist die Deutsche Glasfaser GmbH
  • Im Oktober 2019 wurde die Genehmigung auf einen vorzeitigen Baubeginn erteilt
  • Der Baustart erfolgt seit November 2019 in mehreren Ausbau-Clustern
  • Förderfähige Adressen müssen einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser abschließen
  • Infos dazu gibt es auf Infoabenden oder im Baubüro der Deutschen Glasfaser
  • Es entstehen zwei neue POPs (Point of Presence): Mettinger Straße 1 und Ibbenbürener Straße/Am Lauhügel, diese werden am 15.11.2019 aufgebaut
  • Detailinfos hier: https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/westerkappeln-foerdergebiet/ 

     


Aktuelle Informationen/Updates

Glasfaserverlegung


Update 24.02.2021:

  • Die Ausbauarbeiten im 2. Cluster laufen wie geplant.
  • Das 1. Cluster ist überwiegend abgeschlossen.
  • Im 1. Cluster liegt inzwischen die Genehmigung für die Landesstraße vor, so dass es auch in diesen Bereichen weitergeht
  • Es gibt noch Klärungen rund um den Bereich Velper Bahngleis, über etwaige Verzögerungen im Zeitplan, die sich daraus ergeben, werden betroffene Adressen informiert.  

Anlaufstellen/Infos: 

  • Internetseite von der Deutsche Glasfaser Hier können Verträge gebucht werden.
     
  • Baubüro von Deutsche Glasfaser (Vidumstraße 1, Westerkappeln) steht montags von 09:30 – 14:00 Uhr für alle Fragen rund um Glasfaser bereit.  Hier können Anträge auch für Passivhausanschlüsse gestellt werden.
     
  • Bauhotline von Deutsche Glasfaser:  Telefon 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr. Hier können Verträge gebucht werden. 

Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde:  Frau Biehl
 


Der Breitbandausbau in Westerkappeln wird gefördert von Bund und Land.

Logo Landesministerium                                                            Logo Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gefördert durch das Bundesförderprogramm Breitband. Mehr Informationen: http://www.atenekom.eu/bfp/

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ANSCHRIFT / KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

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Montag - Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

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