Ein B-Plan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines bestimmten, räumlich abgegrenzten Gebietes innerhalb der Gemeinde.
Diese Festsetzungen betreffen
- die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Sondergebiet)
- das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Fläche des Baugrundstücks, Verhältnis von Geschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe)
- die durch Baugrenzen und / oder Baulinien zur Überbauung bestimmter Flächen auf den Baugrundstücken
- die Gestaltung der Bauwerke
- die Verkehrsflächen
- die Grünflächen
- Pflanzgebote
- die Flächen für den Gemeinbedarf etc.
Der B-Plan wird vom Rat als Satzung beschlossen und ist nach Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich, seine Festsetzungen sind somit baurechtliche Bestimmungen (Ortsrecht).
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492
Westerkappeln
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
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Mittwoch:
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14:00
bis
15:30
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Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:30
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Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr