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Mahnung, Zahlungserinnerung

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Mahnwesen

Wenn Sie Ihre Zahlungen gegenüber der Gemeinde Westerkappeln nicht fristgerecht abführen, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung eingezogen. Die Einleitung der weiteren Vollstreckungsmaßnahmen verursacht zusätzliche Kosten. 

Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen zwei unterschiedlichen Forderungsarten unterschieden. Zum einen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen (z. B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer oder Krankentransportgebühren) und zum anderen um privatrechtliche Forderungen (z. B. Mieten und Pachten, Verkaufserlöse). Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung. Bei privatrechtlichen Forderungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Falls keine Zahlung erfolgt, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt bzw. das Klageverfahren eingeleitet.
 

Einzugsermächtigung

Für wiederkehrende Forderungen können Sie der Gemeindekasse Westerkappeln eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden.

Die Zahlungen werden dann pünktlich zum Fälligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht.

Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge, Mieten und Pachten und Ähnliches.

(Das Sepa-Mandat finden Sie unter Formulare/Downloads)

Konten der Gemeindekasse:

Kreissparkasse Steinfurt
BIC WELADED1STF – IBAN DE08 4035 1060 0020 0012 10

Volksbank Westerkappeln
BIC GENODEM1WK – IBAN DE87 4036 1627 0000 0078 00



Gemeindekasse
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln

info@westerkappeln.de
www.gemeinde-westerkappeln.de

Gemeindekasse
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Gebühren:


Art der NebenforderungHöhe / BerechnungRechtsgrundlage
  1. Säumniszuschläge
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis.§ 240 Abgabenordnung(AO)
  1. bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind.
1 % der auf volle 50,00 € abgerundeten rückständigen Hauptforderung.
  1. bei Kosten gemäß Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
Nach Ablauf eines Monats nach dem Fälligkeitstag für jeden angefangenen Monat der Säumnis.§18 Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-
Westfalen (GebG NW)
1 % der auf volle 50,00 € abgerundeten rückständigen Hauptforderung.
  1.  Mahngebühren
Bei einem rückständigen Betrag der Hauptforderung bis einschl. 50,00 € beträgt die Mahngebühr 6,00 €.§ 2 Kostenordnung zum
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen (KostO NW)
von dem 50,00 € übersteigenden Betrag beträgt die Mahngebühr 1 % dieses Betrages.

Werden nach der Mahngebühr auch Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung erhoben, beträgt die Mahngebühr höchstens 50,00 €.


Rechtsgrundlagen:

  • Abgabenordnung (AO)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NW)
  • Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KostO NW)

Formulare

SEPA-Lastschriftmandat
Widerruf SEPA-Lastschriftmandat

Kontakte:

Frau Jandt
05404 887-159
E-Mail senden
Frau Heeke
05404 887-156
E-Mail senden

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ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
jobcenter
dienstags geschlossen

*Montag und Donnerstag Zutritt ohne
Terminvergaben möglich.

 
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