Aktuelle Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Hiermit wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung der Gemeinde Westerkappeln mit der Begründung, Artenschutzprüfung I und den Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht in der Zeit vom
16. März 2026 bis einschließlich 30. April 2026
unter www.gemeinde-westerkappeln.de veröffentlicht wird. Unter dem Reiter „Menü“ wählen Sie bitte den Punkt „Für Bürger“ aus. Anschließend gehen Sie zum Unterpunkt „Bauen“ und gehen dort weiter auf „Aktuelle Bekanntmachungen“. Dort sind die Dokumente im pdf-Format hinterlegt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen in der Grundschule Handarpe, Ortfeld 3 in 49492 Westerkappeln während des Schulbetriebes im Sekretariat am Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 07:45 Uhr und 12:00 Uhr oder im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten des Rathauses lauten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, abgegeben werden. Dies soll per E-Mail an bauleitplanung@westerkappeln.de erfolgen, ist aber auch auf anderem Wege möglich. Stellungnahmen können auch während der Öffnungszeiten in Zimmer 17 persönlich abgegeben werden. Es ist auch möglich, Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, zu schicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung umfasst in der Gemarkung Westerkappeln Flur 114, die Flurstücke 402, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 587, 586, 585, 584, 583, 582, 588, 1154, 392, 405, 409, 411, 410, 581, 580, 579, 578, 577, 576, 575, 574, 573, 406, 740, 596, 412, 408, 413, 393, 417, 416, 415, 394, 367, 419, 418, 572, 571, 570, 569, 568, 567, 566, 565, 420, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 556, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 555, 421, 422, 628, 629, 395, 428, 519, 433, 429, 430, 547, 546, 545, 544, 543, 542, 540, 539, 538, 1160, 440, 441, 435, 436, 439, 398, 437, 438, 442, 449 und 1153.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 4,56 ha. In der folgenden Abbildung ist der Geltungsbereich erkennbar:
Der Bekanntmachungstext wird auch im Aushangkasten am Rathaus, Große Str. 13, 49492 Westerkappeln während der oben genannten Veröffentlichungsfrist ausgehangen.
Westerkappeln, den 09.03.2026
Schulte
Bürgermeister
Paradieschen_Planzeichnung
Paradieschen_Artenschutzprüfung
Paradieschen_Begründung
Paradieschen_Scoping