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Aktuelle Bekanntmachungen

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Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“

Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat am 26.02.26 den Bebauungsplan Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplans Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ umfasst in der Gemarkung Westerkappeln Flur 138, das Flurstück 148, sowie in der Flur 137 die Flurstücke 286, 287 sowie 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372 und 373. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 3,07 ha. In der folgenden Abbildung ist der Geltungsbereich erkennbar:

Satzungsbeschluss Hollenbergs Hügel II


Der o.g. Bebauungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB liegt mit dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, d.h., mit dem Tage der Veröffentlichung im Internet im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten zur dauernden Einsichtnahme bereit. Die Öffnungszeiten des Rathauses lauten:

montags, dienstags, donnerstags, freitags   08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

montags bis mittwochs                                 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

donnerstags                                                  14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, tritt der Bebauungsplan Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ in Kraft. Über den Inhalt der Planunterlagen wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

a) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung entstandenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

b) Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3, Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Gemeinde Westerkappeln unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

c) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche      Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf 1 Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

-       eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

-       die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

-       der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

-       oder

-       der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Westerkappeln vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorgenannte Bebauungsplan gem. § 10 (3) Baugesetzbuch in Kraft.

Westerkappeln, 23.04.26                                                                 Gemeinde Westerkappeln

                                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                                          Schulte

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Bebauungsplan Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

Hiermit wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung der Gemeinde Westerkappeln mit der Begründung, Artenschutzprüfung I und den Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht in der Zeit vom

16. März 2026 bis einschließlich 30. April 2026

unter www.gemeinde-westerkappeln.de veröffentlicht wird. Unter dem Reiter „Menü“ wählen Sie bitte den Punkt „Für Bürger“ aus. Anschließend gehen Sie zum Unterpunkt „Bauen“ und gehen dort weiter auf „Aktuelle Bekanntmachungen“. Dort sind die Dokumente im pdf-Format hinterlegt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen in der Grundschule Handarpe, Ortfeld 3 in 49492 Westerkappeln während des Schulbetriebes im Sekretariat am Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 07:45 Uhr und 12:00 Uhr oder im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten des Rathauses lauten:

montags, dienstags, donnerstags, freitags   08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

montags bis mittwochs                                 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

donnerstags                                                   14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, abgegeben werden. Dies soll per E-Mail an bauleitplanung@westerkappeln.de erfolgen, ist aber auch auf anderem Wege möglich. Stellungnahmen können auch während der Öffnungszeiten in Zimmer 17 persönlich abgegeben werden. Es ist auch möglich, Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, zu schicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Paradieschen I“ 3. Änderung umfasst in der Gemarkung Westerkappeln Flur 114, die Flurstücke 402, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 587, 586, 585, 584, 583, 582, 588, 1154, 392, 405, 409, 411, 410, 581, 580, 579, 578, 577, 576, 575, 574, 573, 406, 740, 596, 412, 408, 413, 393, 417, 416, 415, 394, 367, 419, 418, 572, 571, 570, 569, 568, 567, 566, 565, 420, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 556, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 555, 421, 422, 628, 629, 395, 428, 519, 433, 429, 430, 547, 546, 545, 544, 543, 542, 540, 539, 538, 1160, 440, 441, 435, 436, 439, 398, 437, 438, 442, 449 und 1153.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 4,56 ha. In der folgenden Abbildung ist der Geltungsbereich erkennbar:

Paradieschen_Bild

 


Der Bekanntmachungstext wird auch im Aushangkasten am Rathaus, Große Str. 13, 49492 Westerkappeln während der oben genannten Veröffentlichungsfrist ausgehangen.


Westerkappeln, den 09.03.2026


Schulte
Bürgermeister

Paradieschen_Planzeichnung
Paradieschen_Artenschutzprüfung
Paradieschen_Begründung
Paradieschen_Scoping

leer
Seitenfuss

ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Digitale Rechnung: e-rechnung@westerkappeln.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

ohne Terminvereinbarung
montags        08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr 
donnerstags  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

mit Terminvereinbarung
dienstags      08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
mittwochs                                   14:00 - 15:30 Uhr
freitags          08:00 - 12:30 Uhr

Mittwochs bleibt das Rathaus am Vormittag geschlossen.


 
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