Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG)
Die Gemeinde Westerkappeln erstellt eine kommunale Wärmeplanung. Grundlage sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie in NRW das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) (in Kraft seit 20.12.2024).
Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Gemeinden mit bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis spätestens 30.06.2028 vorlegen.
Wichtig: Der Wärmeplan ist eine strategische Orientierung. Mit dem Beschluss und der Veröffentlichung entstehen keine einklagbaren Rechte und keine direkte Pflicht, eine bestimmte Heizart zu nutzen.
Häufige Fragen – Kurzantworten: FAQ Kommunale Wärmeplanung - Landeshauptstadt Düsseldorf
- Legt der Wärmeplan fest, wie ich zukünftig heizen muss?
- Muss ich eine funktionierende Heizung austauschen?
- Was ist, wenn eine Heizung ausfällt?
- Wird überall Fernwärme gebaut?
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