Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Kalender Terminvereinbarung online
  • Bürgerservice A - Z Bürgerservice A-Z
  • Imagefilm Westerkappeln Imagefilm
  • Formulare Formulare
  • Stellenausschreibungen Stellenangebote
  • pictogram-2026956_1280 Freibad
  • Ratsinformation Ratsinformation
  • Entsorgungskalender Entsorgungskalender
  • Hand - Zeigefinger in die Höhe Schadensmeldungen
  • Meldungen aus der Verwaltung Meldungen aus der Verwaltung
  • Termine / Veranstaltungen Veranstaltungen
  • Für Bürger
    • Bürgerservice
      • Dienstleistungen

Name der Ehegatten

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare/Downloads
Online Terminvereinbarung
Sonstiges
Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB).

Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten umfangreiche Literatur zu Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte.

Sind beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige, findet auf die Namensführung ausschließlich § 1355 BGB Anwendung:

Die Ehegatten sollen (müssen aber nicht) einen gemeinsamen Familiennamen (den sogenannten "Ehenamen") bestimmen.

Sie können den Namen des Mannes oder den Namen der Frau zum Ehenamen bestimmen. Ab dem 12.02.2005 besteht die Möglichkeit, dass neben dem Geburtsnamen auch der zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden kann.

Bestimmen die Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es also auch durchaus denkbar, dass Sie in einer neuen Ehe weiterhin Ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer Vorehe führen.

Die Bestimmung eines Ehenamens findet in der Regel bei der Eheschließung statt. Sie kann jedoch, wenn bei der Eheschließung noch nichts erklärt wurde, unbefristet nachgeholt werden. Zur nachträglichen Bestimmung des Ehenamens wenden Sie sich in der Regel an den Wohnsitzstandesbeamten.

Wird ein Ehename bestimmt, bleibt dem Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen:

Der Ehepartner kann den Ehenamen

  • seinem Geburtsnamen voranstellen,
  • seinem Geburtsnamen anfügen,
  • seinem vor der Eheschließung geführten Namen voranstellen,
  • seinem vor der Eheschließung geführten Namen anfügen.

Die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen, gibt es nicht. Ebenso wenig sind Dreifachnamen zulässig. Wird ein Doppelname geführt, so kann dieser durch Erklärung vor dem Wohnsitzstandesamt widerrufen werden, so dass nur noch der Ehename geführt wird. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Wird eine Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst, kann der Geburtsname oder auch der Name, der vor dieser Ehe geführt wurde, wieder angenommen werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt.



FD 30 Ordnung
FD 30 Ordnung

Kontakte:

Frau Bittner
05404 887-120
E-Mail senden
Herr Schulze
05404 887-113
E-Mail senden

leer
Seitenfuss

ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr
jobcenter
dienstags geschlossen

*Montag und Donnerstag Zutritt ohne
Terminvergaben möglich.

 
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Home
  • Unser Ort
    • Fakten
      • Imagefilm
      • Bürgerbroschüre
    • Aktuelle Meldungen
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltung vorschlagen
    • Aktuelle Projekte
      • Breitbandausbau
      • Fotowettbewerb 2023
      • Interkommunales Mobilitätskonzept
      • Leitbild für Westerkappeln
      • Tecklenburger Nordbahn
      • Umgestaltung Grüne Wiese am Kirchplatz
      • Zukunftswerkstatt
    • Impressionen
  • Im Rathaus
    • Unsere Bürgermeisterin
    • Politik
      • Gemeinderat/Fraktionen
      • Ausschüsse
        • Bürgerausschuss (BürgerA)
      • Wahlen
      • Ratsinformationssystem
        • Die BürgerApp
      • Finanzen
    • Ortsrecht
    • Ehrenamtskarte
    • Partnergemeinde
    • Karriere
      • Ausbildung
      • Praktikum
      • Stellenangebote
  • Für Bürger
    • Bürgerservice
      • Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Kontakt
      • Meldung von Schäden
      • Notrufnummern
    • Bildung
      • Kinderbetreuung
        • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Bücherei
    • Bauen
      • Baugebiete in Westerkappeln
      • Aktuelle Bekanntmachungen
      • Bebauungspläne
      • Flächennutzungsplan
      • Ver- Entsorgung
    • Freizeit
      • Freibad Bullerteich
        • Saisonkarten
        • Formular zum Coronavirus
      • Sportstätten
      • Für Kinder
        • Spielplätze
        • WeSpE
          • Programm WeSpE
          • Huckepack
        • Kinderkultur
    • Kultur
      • Sehenswürdigkeiten
      • Museum & Ausstellungen
      • Führungen
      • Theater
      • Kinderkultur
        • Aktuelles Programm Kinderkulturprogramm
      • Veranstaltungen
        • Veranstaltung vorschlagen
    • Senioren
      • Seniorenvertretung
      • Beratung und Dienste
        • Haushaltsnahe Dienstleistungen
        • Ambulante Pflege
        • Pflegestützpunkt
        • Pflegeatlas Kreis Steinfurt
      • Wohnen im Alter
      • Aktuelles
    • Natur und Umwelt
      • Baumschutz
      • Gewässer
      • Natur & Landschaftsschutzgebiete
      • Natur- und UNESCO
      • Naturnahe Gärten & Insektenschutz
    • Klimaschutz
      • Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
      • Erneuerbare Energien
      • European Energy Award (EEA)
      • ÖKOPROFIT
      • Quartiersmanagement KFW 432
      • Stromspar-Check
    • Verkehr
      • Öffentlicher Nahverkehr
      • Radverkehr
      • Luftverkehr
      • Tecklenburger Nordbahn
  • Für Gäste
    • NaturGenuss
    • Kultur
      • Sehenswürdigkeiten
      • Veranstaltungen
      • Ausstellungen
      • Führungen
      • Theater
    • Sportlich Aktiv
      • Wandern
      • Radfahren
    • Shoppen und Bummeln
    • Infos/Broschüren
    • Gastgeberverzeichnis
  • Wirtschaft/Gewerbe
    • Standort
    • Wirtschaftsförderung
    • Westerkappelner Geschenketaler
    • Gewerbeflächen