- Alle Meldungen zum Ein-/Ausbau etc. bezüglich des Gartenwasserzählers haben ausschließlich über die Gemeinde Westerkappeln zu erfolgen und werden seitens der Gemeinde an die SWTE weitergeleitet.
- Für die Ablesung und Abrechnung des Zwischenzählers wird eine Jahresgrundgebühr in Höhe von 10,00 € pro Gartenwasserzähler erhoben.
- Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Wasseruhr trägt der Antragsteller. Der Einbau ist nicht zwingend durch eine Firma vorgesehen, der Antragsteller kann dies selbst übernehmen.
- Der Zwischenzähler muss nicht verplombt sein, soll geeicht sein und in der Regel alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
- Gartenwasserzähler können für die Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt bzw. Zählerstand berücksichtigt werden, an dem sie bei der Gemeinde Westerkappeln angemeldet wurden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
- Über den Zwischenzähler entnommene Wassermengen dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Das ist insbesondere bei der Befüllung von Pools mit dem chlorierten Wasser zu beachten.
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492
Westerkappeln
Montag:
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Dienstag:
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