Aktuelle Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren
- Bebauungsplan Nr. 95 "Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“
- 5. Änderung des Flächennutzungsplanes FNP 2020
Bebauungsplan Nr. 95 "Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“
hier: frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat am 17.03.2022 den Beschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 95 „Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragt.
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.
In Westerkappeln befindet sich ein bestehender ALDI-Discounter an der „Heerstraße 1“. Für die nun geplante Erweiterung soll die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgen, der im Vergleich zum vorherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Neubau des ALDI-Marktes Heer-straße“ für das Plangebiet z. T. neue Festsetzungen trifft. Die vorgesehene Erweiterung des ALDI Lebensmitteldiscounters ist von aktuell 1.000 m² Verkaufs-fläche auf dann ca. 1.200 m² Verkaufsfläche geplant. Die geplante Erweiterung erfolgt innerhalb des Gebäudebestandes. Der ALDI-Markt befindet sich innerhalb des Ergänzungsbereiches des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Westerkappeln. Neben der Erweiterung der Verkaufsfläche soll im Rahmen dieser Bebauungsplanneuaufstellung die nördliche Straßenverkehrsfläche geändert werden, mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Rechtsabbiegespur zur Heer-straße L 595 zu schaffen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt in der Gemeinde Westerkappeln, westlich des Ortskerns und direkt am Kreisverkehrsplatz der Heerstraße L 595 und Mettinger Straße. Er umfasst die folgenden Liegenschaften:
Gemarkung: Westerkappeln
Flur 85: Flurstücke: 1107, 1108, 1109 und 1180.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der Planzeichnung festgesetzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 0,6 ha. Die Lage des Planungsgebietes ist aus der Übersichtskarte ersichtlich (vgl. nachfolgende Abbildung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind (z.T. in Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Entsprechend der Vorgaben des § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Änderung der Verkaufsflächenzahl sowie die die Einrichtung einer Linksabbiegerspur im Übergang zur Heerstraße. Wesentlicher Eingriff ist damit einhergehend die Inanspruchnahme einer Beet Fläche für den Bau einer Abbiegespur. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt eine Darstellung von Bestandssituation und Prognose in Kurzfassung. Dennoch ist schon folgendes bekannt:
- Raumordnerische Verträglichkeit. Im Rahmen dieser Bebauungsplanneuaufstellung wurde eine Verträglichkeitsanalyse zur Verkaufsflächenerweiterung vom Büro Dr. Lademann & Partner erstellt. Es wurde auch die raumordnerische Verträglichkeit untersucht.
- Schallimmissionen. Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Situation wurde im Jahr 2014 im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Neubau des ALDI-Marktes Heerstraße“ eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Der damalige Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm) kommt zu dem Ergebnis, dass es am Tag zu keinen Überschreitungen der Richtwerte an den im Gutachten festgesetzten Immissionspunkten kommt. Die zulässigen Richtwerte wurden an allen Im-missionspunkten deutlich um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Der Fachbeitrag ist ebenso öffentlich einsehbar.
- Geruchsimmissionen. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei der Bewirtschaftung dieser Flächen können Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auf den Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes einwirken, die jedoch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ortsüblich sind und keine nennenswerte Belastung darstellen.
- Altlasten. Im Geltungsbereich sind keine Altlasten bekannt. Da es jedoch keine Garantie dafür gibt, dass das Gelände frei ist von Altlasten ist, wird im Bebauungsplan vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei entsprechenden Auffälligkeiten des Bodens unverzüglich die Untere Abfallbehörde (Kreis Steinfurt) zu benachrichtigen ist.
- Bodenordnung. Bodenordnende Maßnahmen erfolgen gegebenenfalls im Nachgang zu dieser Änderung dieses Bebauungsplanes.
- Bodenfunktionen. Aufgrund der vorliegenden Planung kommt es auf einer Fläche von ca. 150 m² zur Inanspruchnahme einer Beet Fläche mit Bodendeckern und einem mehrstämmigen Ahorn mittleren Alters. Durch den hiermit einhergehenden Verlust von Bodenfunktionen und geringwertiger Biotopstrukturen entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung
- Planzeichnung
- Begründung mit Umweltbericht
- Textliche Festsetzung
- Einzelhandelsgutachten
- Fachbeitrag Schallschutz
- Vorplanung Straßenbau
Änderung des Flächennutzungsplanes FNP 2020
hier: frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat am 17.03.2022 den Beschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) Baugesetzbuch für die 5. Flächennutzungsplanänderung FNP 2020 gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragt.
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.
Der im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellte Bereich westlich der Heerstraße entwickelt sich dynamisch weiter. Daher müssen die im Flächennutzungsplan definierten Parameter zu Verkaufsflächenobergrenzen angepasst werden. Dies betrifft bei dieser 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowohl die Verkaufsflächenbegrenzung für Nahrungs- und Genussmittel, ausgelöst durch eine geplante Erweiterung des ALDI-Marktes im Nachgang des sich parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 95, sowie für die Verkaufsflächenobergrenzen für sonstige, zentrenrelevante Sortimente. Die vorgesehene Erweiterung des bestehenden ALDI Lebensmitteldiscounter ist von aktuell 1.000 m² Verkaufsfläche auf dann ca. 1.200 m² Verkaufsfläche geplant. Der ALDI-Markt befindet sich gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Gemeinde Westerkappeln innerhalb des Ergänzungsbereiches des zentralen Versorgungsbereiches. Obwohl es sich hierbei um eine verhältnismäßig geringfügige Erhöhung der Verkaufsfläche eines bereits etablierten Marktes handelt, wird durch das geplante Vorhaben die Schwelle zur Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO überschritten und es können Auswirkungen auf Bestand und Entwicklung des zentralen Nahversorgungsbereiches oder von Nahversorgungsstrukturen nicht ausgeschlossen werden.
Der Änderungsbereich liegt in der Gemeinde Westerkappeln, westlich des Ortskerns und westlich bzw. nördlich der Heerstraße L 595 und der Mettinger Straße. Die Lage des Planungsgebietes ist aus der Übersichtskarte ersichtlich (vgl. nachfolgende Abbildung). Der räumliche Änderungsbereich ist in der Planzeichnung festgesetzt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 2,9 ha.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind (z.T. in Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Im Vollverfahren wird entsprechend § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Erhebliche Umweltauswirkungen werden durch Umsetzung der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung (Änderung der Verkaufsflächenzahl innerhalb eines bestehenden, bereits vollständig erschlossenen Sondergebietes) nicht ausgelöst. Dennoch ist eine Umweltprüfung einschließlich Dokumentation im Umweltbericht im Vollverfahren obligatorisch. Entsprechende textliche Ausführungen liegen zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vor. Dennoch ist schon folgendes bekannt:
- Raumordnerische Verträglichkeit. Im Rahmen dieser Bebauungsplanneuaufstellung wurde eine Verträglichkeitsanalyse zur Verkaufsflächenerweiterung vom Büro Dr. Lademann & Partner erstellt. Es wurde auch die raumordnerische Verträglichkeit untersucht.
- Schallimmissionen. Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Situation wurde im Jahr 2014 im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Neubau des ALDI-Marktes Heerstraße“ eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Der damalige Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm) kommt zu dem Ergebnis, dass es am Tag zu keinen Überschreitungen der Richtwerte an den im Gutachten festgesetzten Immissionspunkten kommt. Die zulässigen Richtwerte wurden an allen Im-missionspunkten deutlich um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Der Fachbeitrag ist ebenso öffentlich einsehbar.
- Geruchsimmissionen. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei der Bewirtschaftung dieser Flächen können Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirken, die jedoch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ortsüblich sind und keine nennenswerte Belastung darstellen.
- Bodenordnung. Bodenordnende Maßnahmen erfolgen gegebenenfalls im Nachgang zu dieser Änderung dieses Bebauungsplanes.
- Bodenfunktionen. Aufgrund der vorliegenden Planung kommt es auf einer Fläche von ca. 150 m² zur Inanspruchnahme einer Beet Fläche mit Bodendeckern und einem mehrstämmigen Ahorn mittleren Alters. Durch den hiermit einhergehenden Verlust von Bodenfunktionen und geringwertiger Biotopstrukturen entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 95 „Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Planzeichnungen und Begründungen liegen im Parallelverfahren gemäß § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) BauGB in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 im Rathaus der Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, öffentlich aus und können während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung montags - mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen beispielsweise mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Anregungen können auch beispielsweise per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: patrick.lenz@westerkappeln.de. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Westerkappeln, 12.04.2022
Gemeinde Westerkappeln
Die Bürgermeisterin