Aktuelle Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Gemeinde Westerkappeln
Bebauungsplan Nr. 95 „Erweiterung des Aldi Marktes an der Heerstraße“
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95 „Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“ und die Offenlage am 28.02.2023 gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung ein. Sie haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben, wobei jedoch die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen 30 Tage nicht unterschreiten darf; die Gemeinde soll diese Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes angemessen verlängern. In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
In Westerkappeln befindet sich ein bestehender ALDI-Discounter an der „Heerstraße 1“. Für die nun geplante Erweiterung soll die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgen, der im Vergleich zum vorherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Neubau des ALDI-Marktes Heerstraße“ für das Plangebiet z. T. neue Festsetzungen trifft. Die vorgesehene Erweiterung des ALDI Lebensmitteldiscounters ist von aktuell 1.000 m² Verkaufsfläche auf dann ca. 1.200 m² Verkaufsfläche geplant. Die geplante Erweiterung erfolgt innerhalb des Gebäudebestandes. Der ALDI-Markt befindet sich innerhalb des Ergänzungsbereiches des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Westerkappeln.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt in der Gemeinde Westerkappeln, westlich des Ortskerns und direkt am Kreisverkehrsplatz der Heerstraße L 595 und Mettinger Straße. Er umfasst die folgenden Liegenschaften:
Gemarkung: Westerkappeln
Flur 85: Flurstücke: 1107, 1108, 1109 und 1180.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der Planzeichnung festgesetzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 0,6 ha. Die Lage des Planungsgebietes ist aus der Übersichtskarte ersichtlich (vgl. nachfolgende Abbildung).
Darüber hinaus stehen folgende Umweltinformationen zur Verfügung:
- Raumordnerische Verträglichkeit. Im Rahmen dieser Bebauungsplanneuaufstellung wurde eine Verträglichkeitsanalyse zur Verkaufsflächenerweiterung vom Büro Dr. Lademann & Partner erstellt. Es wurde damit die raumordnerische Verträglichkeit untersucht. Darüber hinaus erfolgte eine Untersuchung vom gleichen Büro zu den Auswirkungen des Cappeln Carré.
- Schallimmissionen. Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Situation wurde im Jahr 2014 im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Neubau des ALDI-Marktes Heerstraße“ eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Der damalige Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm) kommt zu dem Ergebnis, dass es am Tag zu keinen Überschreitungen der Richtwerte an den im Gutachten festgesetzten Immissionspunkten kommt. Die zulässigen Richtwerte wurden an allen Immissionspunkten deutlich um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Der Fachbeitrag ist ebenso öffentlich einsehbar.
- Geruchsimmissionen. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei der Bewirtschaftung dieser Flächen können Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirken, die jedoch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ortsüblich sind und keine nennenswerte Belastung darstellen.
- Altlasten. Im Geltungsbereich sind keine Altlasten bekannt. Da es jedoch keine Garantie dafür gibt, dass das Gelände frei von Altlasten ist, wird im Bebauungsplan vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei entsprechenden Auffälligkeiten des Bodens unverzüglich die Untere Abfallbehörde (Kreis Steinfurt) zu benachrichtigen ist.
- Bodenordnung. Bodenordnende Maßnahmen erfolgen gegebenenfalls im Nachgang zu dieser Änderung dieses Bebauungsplanes.
- Schutzgebiete. Es liegen keine naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder denkmalrechtlichen Schutzfestsetzungen für den Geltungsbereich der Planung und seine Umgebung vor.
- Schutzgut Mensch. Eine Funktion im Sinne einer landschaftsgebundenen Freizeit- und Erholungsnutzung besteht für das Plangebiet nicht. Es kommt durch die Erweiterung zu keinen signifikanten Änderungen gegenüber der aktuellen Bestandssituation und entsprechend zu keinen immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen.
- Schutzgut Boden. Die Bodenkarte weist für das Plangebiet die Bodentypen Gley im Westen und Pseudogley im Osten aus. Beide Böden weisen keine besonderen Bodenfunktionen auf, mit der eine Schutzwürdigkeit einherginge. Durch die vorliegende Planung kommt es zu keinen zusätzlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da es schon eine erhebliche Versiegelung gibt.
- Schutzgut Wasser. Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. Grundwasser liegt im oberen 2-m-Raum nicht vor. Grundwasserneubildung ist stark eingeschränkt. Ein Schutzstatus als Trinkwasser- oder Heilungsquelle liegt nicht vor.
- Schutzgut Pflanzen/ Biotoptypen. Mit Ausnahme von Gehölzpflanzungen im südlichen Bereich und Beeten mit Gehölzpflanzungen im Randbereich der Stellplatzanlage ist die Fläche stark versiegelt und anthropogen geprägt. Biotoptypen: Versiegelte Fläche, Intensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker, Extensivrasen und Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen größer 50%. Die ökologische Wertigkeit im Plangebiet ist von vorwiegend geringem Maß.
- Schutzgut Tiere/ Artenschutz. Es ist nicht von zusätzlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere durch Umsetzung der Planung auszugehen. Durch den Inhalt der Planänderung, ist nicht mit Maßnahmen zu rechnen, die gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen.
- Schutzgut biologische Vielfalt. Aufgrund des Mangels an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und die erheblichen Störwirkungen im Geltungsbereich besteht keine Funktion der Fläche für die biologische Vielfalt.
- Schutzgüter Klima und Luft. Eine Umsetzung der Planung führt zu keiner weiteren Verschlechterung des aktuellen Zustandes. Es bleibt weiterhin eine Wärmeinsel.
- Schutzgut Landschaftsbild. Die vorliegende Planung führt zu keiner weiteren Veränderung des bestehenden Ortsbildes.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Ein Vorkommen bedeutsamer Kulturgüter ist nicht bekannt. Die Planung berührt keine Sachgüter von besonderer Bedeutung.
- Schutzgut Fläche. Eine Neuinanspruchnahme von unbebauter Fläche ist nicht vorgesehen. Dem Schutzgut Fläche wird mit der Planung entsprechend Rechnung getragen.
- Wechselwirkungen. Es bestehen keine auswirkungsrelevanten ökosystemaren Wechselbeziehungen mehr.
- Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000. Das nächstgelegene Natura-2000-Schutzgebiet liegt mehr als 1,6 km entfernt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Planung negativ auf die Schutzzwecke auswirkt.
- Störfallrisiken. Bei der Planung handelt es sich nicht um ein Vorhaben mit einer nennswerten Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen.
- Kumulierung mit benachbarten Vorhaben. Keine bekannt.
- Sonstige Belange des Umweltschutzes. Keine bekannt.
- Zu erwartende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung. Es würden sich keine Änderungen gegenüber einer durchgeführten Planung ergeben.
- Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Mit vorliegender Planung erfolgt lediglich die Erhöhung der höchstzulässigen Verkaufsfläche im Bestand, eine Betrachtung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten erübrigt sich damit.
- Es müssen durch die Planung keinen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen geleistet werden. Ein Monitoring muss daher ebenso nicht erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 „Erweiterung des ALDI Marktes an der Heerstraße“ liegt einschließlich Begründung und Fachgutachten, und den verwendeten DIN-Normen in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.23 im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten für jedermann zur Kenntnis öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten der Gemeinde Westerkappeln lauten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Die Öffentlichkeit wird damit letztmalig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Standortes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr wird somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung innerhalb der Frist gegeben.
Westerkappeln, den 23.03.2023
Gemeinde Westerkappeln
Die Bürgermeisterin
Annette Große-Heitmeyer