Folgende Veranstaltungen sind in der Gemeinde Westerkappeln vergnügungssteuerpflichtig:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsapparaten oder Ähnlichem in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften
- Beherbergungsbetrieben
- Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492
Westerkappeln
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
14:00
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr