Aktuelle Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“
Bekanntmachung der erneuten Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ hat bereits in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 05.07.2024 öffentlich ausgelegen. Nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der Planentwurf wie folgt geändert:
- Entfernung der Fläche für Versorgungsanlagen aus der Planzeichnung und Begründung für Wärme zugunsten von allgemeinem Wohngebiet.
- Vergrößerung Abstand zw. Wald und baulichen Anlagen zum Schutz des Waldrandes und der Fledermäuse: Baugrenze wird so reduziert, dass insgesamt Abstand von 10 m eingehalten wird.
- Hinweise zur Löschwasserversorgung: Kap. Vorbeugender Brandschutz der Begründung wird angepasst.
- Änderung der Festsetzung 6.2 Niederschlagswasser für Dachflächen.
- Hinweis Nr. 3 Archäologische Bodenfunde. Ein weiterer Hinweis wurde ergänzt.
- Hinweis Nr. 7 Nutzung der Solaren Strahlungsenergie.
- Hinweis Nr. 8 Gestaltung von Außenanlagen.
Die Änderungen sind in den Unterlagen in blauer Schriftfarbe kenntlich gemacht.
Hiermit wird gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ der Gemeinde Westerkappeln erneut mit der Begründung, und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
28. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025
unter www.gemeinde-westerkappeln.de veröffentlicht wird. Unter dem Reiter „Menü“ wählen Sie bitte den Punkt „Für Bürger“ aus. Anschließend gehen Sie zum Unterpunkt „Bauen“ und gehen dort weiter auf „Aktuelle Bekanntmachungen“. Dort sind die Dokumente im pdf-Format hinterlegt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen in der Grundschule Handarpe, Ortfeld 3 in 49492 Westerkappeln während des Schulbetriebes im Sekretariat am Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 07:45 Uhr und 12:00 Uhr oder im Rathaus, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, Zimmer 17, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten des Rathauses lauten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen und ihren möglichen Auswirkungen, abgegeben werden. Dies soll per E-Mail an bauleitplanung@westerkappeln.de erfolgen, ist aber auch auf anderem Wege möglich. Stellungnahmen können auch während der Öffnungszeiten in Zimmer 17 persönlich abgegeben werden. Es ist auch möglich, Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, zu schicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94 „Hollenbergs Hügel II“ umfasst in der Gemarkung Westerkappeln Flur 138, das Flurstück 148, sowie in der Flur 137 die Flurstücke 286, 287 sowie 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372 und 373. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 3,07 ha. In der folgenden Abbildung ist der Geltungsbereich erkennbar:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Belang / Schutzgut | Umweltbezogene Information |
Mensch |
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Tiere |
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Pflanzen | Umweltbericht |
Klima |
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Wasser |
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Boden |
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Landschaft |
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Kultur |
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Verkehr | Verkehrsuntersuchung |
Luft | Umweltbericht |
Hochwasserschutz | Begründung |
Der Bekanntmachungstext wird auch im Aushangkasten am Rathaus, Große Str. 13, 49492 Westerkappeln während der oben genannten erneuten Veröffentlichungsfrist ausgehangen.
Westerkappeln, den 20.11.2025
Schulte
Bürgermeister
Anlagen
Fledermauskundliche Untersuchung zum B-Plan