Bürgerausschuss (BürgerA)
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. In Westerkappeln nimmt der Bürgerausschuss diese Aufgaben als Beschwerdeausschuss für den Rat wahr.
Er bietet damit als politisches Gremium jeder Person die Gelegenheit, ihre Anregungen oder Beschwerden einzeln oder in Gemeinschaft persönlich vorzutragen und den Ausschussmitgliedern sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung zu erläutern.
Bürgeranträge sind für alle Themen möglich, für die eine Zuständigkeit des Rates der Gemeinde Westerkappeln gegeben ist.
Nicht behandelt werden können z.B.
- Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen,
- privatrechtliche Streitigkeiten,
- Anfragen zur Erteilung einer Rechtsauskunft.
Jeder, unabhängig von Wohnsitz, Alter, Staatsangehörigkeit darf Anregungen und Beschwerden einreichen.
Anfragen und Beschwerden an den Rat der Gemeinde Westerkappeln richten Sie schriftlich an
Rat der Gemeinde Westerkappeln
Bürgermeisterin Annette Große-Heitmeyer
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Die Bürgermeisterin leitet Sie dann an den Bürgerausschuss weiter und veranlasst die Eingangsbestätigung durch die Verwaltung.
Dem Bürgerausschuss gehören 16 Mitglieder aus allen Ratsfraktionen an. Er hat nur eine beratende Funktion und kann Empfehlungen an die Verwaltung, die weiteren Fachausschüsse und an den Rat aussprechen. Eine Entscheidungsbefugnis steht dem Bürgerausschuss nicht zu.
Die Sitzungen des Bürgerausschusses und der politischen Gremien finden grundsätzlich öffentlich statt, so dass bei der Beratung bekannt gewordene Details in die Presseberichterstattung einbezogen werden können.
In der Sitzung des Bürgerausschusses liegen den Ausschussmitgliedern alle eingereichten Unterlagen bereits vor und der Wortlaut der Anfrage oder Beschwerde kann als bekannt vorausgesetzt werden. Für den Prozess der Entscheidungsfindung und um Argumente besser nachvollziehen zu können, wird die Teilnahme der Einreichenden an der Sitzung aber empfohlen. Sie haben daher in der Sitzung vor dem Einstieg in die Beratung die Möglichkeit, einen Redebeitrag zu leisten.
Im Anschluss daran beginnt die Beratung, bei der auch Beschäftigte der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. Danach formuliert der Bürgerausschuss den Verweis an einen Fachausschuss oder gibt eine Empfehlung an weitere Ratsgremien ab, die dann erneut über den Bürgerantrag beraten.
Rechtliche Grundlagen
- Gemeindeordnung NRW (§ 24)
- Hauptsatzung der Gemeinde Westerkappeln
- Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Westerkappeln
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