Der Gemeinderat
In der Wahlperiode 2020 bis 2025 gibt es im Rat der Gemeinde Westerkappeln 4 Fraktionen.
Fraktion | SPD | CDU | FDP | Bündnis 90/DieGrünen | Bürgergemeinschaft |
Anzahl der Sitze | 10 | 8 | 1 | 4 | 3 |
Fraktionsvorsitz | Frank Sundermann | Dietmar Strecke | Katharina Barbara Otte | Herr Karsten Köpke | Jürgen Schulte |
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln besteht aus 26 Ratsmitgliedern und der Bürgermeisterin Annette Große-Heitmeyer als Vorsitzende des Rates.
Sitzverteilung des Gemeinderates (Stand 11.06.2024) | ||
SPD (10 Sitze) | CDU (8 Sitze) | Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) |
Herr Dietmar Beimdiek | Herr Rainer Echterhoff | Herr Jörg Oberbeckmann |
Frau Heike Hemmer | Herr Ulrich Jaroschek | Herr Holger Kuhlenbeck |
Frau Ursula Kropf | Herr Martin Pötter | Herr Uwe Mauerhöfer |
Herr Holger Lagemann | Herr Christian Meyer | Herr Karsten Köpke |
Herr Michael Puke | Herr Achim Scholz | Bürgergemeinschaft (3 Sitze) |
Herr Winfried Raddatz | Herr Dietmar Strecke | Herr Bernd Fischer |
Herr Niklas Schulte | Herr Matthias Tüpker | Friedrich Schönhoff |
Frau Ellen Stalljohann | Frau Grit Winkler | Herr Jürgen Schulte |
Herr Frank Sundermann | FDP (1 Sitz) | |
Herr Peter Wortmann | Frau Katharina Barbara Otte |
Anregung/Beschwerde an den Rat
Das Recht, sich mit Eingaben an den Rat zu wenden, steht nach § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) jedem zu. Diese Eingaben sind ihrem Wesen nach entweder Anregungen oder Beschwerden. Ihrem Inhalt nach müssen sie Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen, also in den konkreten Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Betreffen Anregungen oder Beschwerden Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde Westerkappeln fallen, werden diese von der Bürgermeisterin an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Unter einer Anregung ist der an den Rat gerichtete Wunsch, in einem bestimmten Sinne tätig zu werden, zu verstehen. Als Beschwerde ist eine Eingabe zu werten, wenn sie den Wunsch an den Rat zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Sachverhalt in dem vom Petenten gewünschten Sinne zu überprüfen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Westerkappeln wurde festgelegt, dass für die Behandlung derartiger Anregungen und Beschwerden der Bürgerausschuss zuständig ist.
Das Recht, schriftliche Anregungen und Beschwerden an den Rat heranzutragen, schließt die Pflicht ein, den Empfang zu bestätigen, das Begehren zur Kenntnis zu nehmen und darzulegen, wie der Rat die Petition zu behandeln gedenkt. Über die Behandlung und Entscheidung seiner Eingabe wird der Petent durch die Bürgermeisterin informiert.
Ihre Anregung und Beschwerde an den Rat richten Sie daher schriftlich an
Rat der Gemeinde Westerkappeln
Bürgermeisterin Annette Große-Heitmeyer
Bitte beachten Sie dabei, dass Anregungen und Beschwerden nach der GO NRW an den Rat der Gemeinde Westerkappeln gerichtet sein müssen und der Name des Petenten erkennbar sein muss.