Haushalt der Gemeinde Westerkappeln
Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dabei hat sie die Verpflichtung, sparsam und wirtschaftlich vorzugehen und den Haushalt ausgeglichen zu gestalten.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge/Einzahlungen sowie Aufwendungen/Auszahlungen für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Westerkappeln. Er dient zur Planung, Information sowie Kontrolle und ist Handlungsgrundlage für die Gemeindeverwaltung. Der Haushaltsplan wird jährlich aufgestellt und durch den Rat der Gemeinde Westerkappeln verabschiedet.
Die Gemeinde Westerkappeln hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss auszustellen, indem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Westerkappeln vermitteln.
Ansprechpartner*innen