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Der Winter steht vor der Tür

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Veröffentlicht am: 25.11.2025

Nützliche Hinweise vom Bauhof für den Winterdienst

Der Bauhof der Gemeinde Westerkappeln sorgt im Winter mit bis zu 16 Mitarbeitenden, zwei großen Räum­ und Streufahrzeugen sowie zwei Kleintraktoren dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen, trotz Eis und Schnee, so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben. „Der Dezember ist nicht mehr weit. Damit wir den Winter auch in diesem Jahr meistern, sind wir alle besonders gefordert“, betont Karsten Burgstaler-Grabow, Leiter des Bauhofes, und hat ein paar nützliche Hinweise parat:

Wo räumen die Mitarbeitenden vom Bauhof im Winter?

Karsten Burgstaler-Grabow: Beim Winterdienst gehen wir nach einem Dringlichkeitsplan vor: Die ortsdurchquerenden Land- und Kreisstraßen werden von der zuständigen Straßenmeisterei in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr geräumt und gestreut.

Die Gemeinde räumt und streut innerorts an gefährlichen Stellen, zum Beispiel auf wichtigen Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen. Außerorts muss die Straße nur an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Gehwege und kombinierte Rad- und Gehwege müssen außerhalb von Ortschaften in der Regel nicht oder nur ausnahmsweise geräumt werden.

Es ist also nicht so, dass alle Straßen und Wege immer geräumt und gestreut sind. Daher ist es wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen. Mit Behinderungen durch Schneereste oder, je nach Einsatzdauer des Winterdienstes, mit stellenweise auch einer geschlossenen Schneedecke muss immer gerechnet werden. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Welches Streumaterial verwendet der Bauhof?

Burgstaler-Grabow: Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz.

Aus Sicherheitsgründen setzen wir insbesondere an Steilstrecken, Schulbuslinien und Schulwegen Auftausalz ein. Mit moderner Gerätetechnik reichen meist 5-10 g pro m² aus, was die Umwelt schont. Bei Eisregen und extremer Glätte setzen wir ebenfalls Auftausalz ein. Zusätzlich verwenden wir Lava-Granulat als abstumpfendes Mittel bei Schneeglätte.

Welchen Beitrag haben Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen für sichere Gehwege und Straßen zu leisten?

Burgstaler-Grabow: Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Westerkappeln teilt die Straßen in die Klassen A bis D mit unterschiedlichen Reinigungspflichten ein. Die Satzung kann im Internet unter www.gemeinde-westerkappeln.de/Politik/Ortsrecht.htm abgerufen werden.

Die Winterwartung auf Gehwegen und Straßen ist in den Straßen der Klasse A auf die Anlieger übertragen. Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können (ca. 1 Meter breite).

In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr) sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen.

Welches Streumaterial empfehlen Sie den Bürgerinnen und Bürgern?

Burgstaler-Grabow: Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Lava-Granulat. Die Verwendung von Tausalz ist verboten. Nur bei Eisregen, überfrierender Nässe und ähnlichen wetterbedingten Ausnahmefällen ist ein geringer Einsatz erlaubt. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel wie wirklich nötig.

Was sollten Bürgerinnen und Bürger noch beachten, um einen reibungslosen Winterdienst zu ermöglichen?

Burgstaler-Grabow: Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen ­ dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum­ und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu 3 Meter breit, das entspricht der Breite von zwei nebeneinanderstehenden PKW. Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr. Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.

Besorgen Sie bitte rechtzeitig Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind.

Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“.

Und worauf sollten Verkehrsteilnehmende besonders achten?

Burgstaler-Grabow: Autofahrer sollten daran denken, ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen. Seit 2010 gilt eine Winterreifenpflicht. Im Winter ist besonders vorausschauend zu fahren und es muss immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen gerechnet werden. Autos haben bei winterlichen Straßenverhältnissen längere Bremswege.

Räumfahrzeugen ist immer Vorfahrt zu geben. Daher: Halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei. Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand.

An Steilstrecken aufgestellte Streukisten enthalten Splitt, um bei Glätte als Anfahrhilfe zu dienen.

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist muss immer beachten, dass die Radwege als letztes geräumt und gestreut werden. Auf ein gutes Profil der Reifen ist zu achten. Häufig ist das Fahrradfahren auf Grund der Wetterverhältnisse nicht möglich.

Achten Sie als Fußgänger darauf, das Schuhwerk den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Wichtig ist es, eine rutschhemmende Sohle ohne Absatz und ein gutes Profil zu haben. Auch Spikes helfen dabei nicht auszurutschen. Vor allem auf Schienen und Fahrbahn-Markierungen muss geachtet werden, denn die sind besonders glatt und rutschig.

Für Rückfragen:         Bauhof Westerkappeln, Herr Burgstaler-Grabow, 05404-997-310/Ordnungsamt der Gemeinde Westerkappeln, Herr Pohl,05404-887-113

Immer up to date: E-Mailadresse für den wöchentlichen …kiek mal in… anmelden unter kiekmalin@westerkappeln.de oder folge uns auf Instagram.

 
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Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Digitale Rechnung: e-rechnung@westerkappeln.de
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