Straßenreinigungspflichten und Heckenrückschnitt
Der viele Regen in den letzten Wochen hat nicht nur für einen grünen Garten gesorgt, sondern auch für einen starken Wuchs der Wildkräuter im Bereich der Einlaufschächte und der Gossen an den öffentlichen Straßen. Da hierdurch der Abfluss des Oberflächenwassers behindert wird und es so zu Überschwemmungen oder nassen Kellern kommen kann, ist gerade jetzt eine regelmäßige Reinigung bzw. Entfernung der Wildkräuter wichtig.
Nach der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer nicht nur für die Reinigung des Gehweges vor ihrem Haus zuständig, sondern auch für eine saubere Gosse bzw. einen ungehinderten Abfluss des Regenwassers in den Gully. Die Gemeinde Westerkappeln bittet deshalb alle betroffenen Anlieger, hier zeitnah eine Reinigung vorzunehmen.
Dasselbe gilt für überhängende Äste oder Büsche bzw. Hecken, die in den jeweiligen Straßenbereich oder Gehweg ragen. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Überhängendes Grün sollte daher bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. An Straßenkreuzungen und Einmündungen müssen sogenannte Sichtdreiecke freigehalten werden. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken bei zum Beispiel Hecken mit einer maximalen Höhe von 80 cm.
Die anfallenden Grünabfälle können kostenpflichtig von März bis Dezember jeden Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie von März bis einschließlich November jeden ersten und dritten Sonnabend des Monats in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof am Burgweg abgegeben werden.