Einlass nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung
Die Gemeindeverwaltung sieht sich zum Schutze aller Bürger*innen und Mitarbeitenden aufgrund der aktuellen Zuspitzung des Pandemiegeschehens gezwungen, zu der Regelung zurückzukehren, dass Rathausbesuche nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Diese Regelung gilt ab Montag, dem 06.12.2021. Somit wird auch für Besuche im Rathaus am Montag und Donnerstag wieder eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Termin im Rathaus nur unter Einhaltung der 3G-Regelung wahrgenommen werden kann. Die entsprechende Kontrolle findet beim Einlass statt. Liegt der entsprechende Nachweis nicht vor, so kann kein Zugang zum Rathaus gewährt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.