Stromnetz stabilisieren, Kosten senken
Im Zuge der Energiewende steigen die Anforderungen an das Stromnetz, denn immer mehr Haushalte setzen auf elektrische Wärmepumpen und private Ladestationen (Wallboxen) für E-Fahrzeuge. Damit das Netz auch in Spitzenzeiten stabil bleibt, werden diese Geräte künftig als steuerbare Verbrauchseinrichtungen betrachtet. Das bedeutet, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung den Strombezug ferngesteuert reduzieren können, ohne die Stromzufuhr komplett zu unterbrechen. So lassen sich Netzüberlastungen vermeiden und zugleich Engpässe in der Stromversorgung beheben.
Dank neuer Regelungen der Bundesnetzagentur werden die Interessen der Verbraucher dabei gewahrt: Auch bei einer temporären Leistungsreduktion bleibt eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt erhalten, sodass Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen weiterhin genutzt werden können.
Haushalte profitieren außerdem durch verringerte Netzentgelte, da diese reduzierten Strombezugskosten teilweise weitergegeben werden. Ab 2025 gibt es zudem die Option auf ein zeitvariables Netzentgelt, mit dem das Laden zu schwach ausgelasteten Zeiten zusätzliche Einsparungen bringt.
Diese Regelungen gelten für alle neuen Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt. Für bestehende Anlagen gibt es Übergangsfristen bis spätestens Ende 2028. Zur Umsetzung sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) sowie Steuerboxen erforderlich, über die der Netzbetreiber die Anlagen kontrollieren kann.
Wer eine Installation plant oder Fragen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet kostenlose, anbieterunabhängige Beratung – online, telefonisch oder vor Ort. Termine lassen sich unter der kostenfreien Nummer 0800 - 809 802 400 vereinbaren, weitere Infos gibt es unter verbraucherzentrale-energieberatung.de
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