Die Bildung von Kindern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern – hierauf zielt die Offene Ganztagsschule (OGS) ab. Sie ist eine Einrichtung an den Westerkappelner Grundschulen.
Zuständig für Informationen bezüglich der An-/Abmeldungen, der Betreuungszeiten sowie der OGS-Angebote sind die u. a. Träger:
- Grundschule Handarpe
Ortfeld 3
49492 Westerkappeln
05456 9305-0
www.grundschule-am-bullerdiek.de
Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Handarpe ist der Verein zur Förderung von Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Handarpe.
- Grundschule am Bullerdiek
Haus der WeSpE
Offene Ganztagsgrundschule
Osnabrücker Str. 25 a
49492 Westerkappeln
05404 958-544
05404 958-656
Ansprechpartner:
Gabi Herrmann (Geschäftsführerin / Einrichtungsleitung)
ganztagsgrundschule@osnanet.de
www.grundschule-am-bullerdiek.de
Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule am Bullerdiek ist die WeSpE e.V. (Westerkappelner Elterninitiative für Spielen und Erleben e.V.)
Mit beiden Trägervereinen hat die Gemeinde als Schulträger einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.
Die An- und Abmeldung muss über die jeweiligen Träger erfolgen.
Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres). Sie verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.
Eine vorzeitige Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungsgründe zutreffen (z. B. Wohnort-/Schulwechsel, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe, pädagogische Gründe etc.).
Die Abmeldung ist schriftlich unter Nennung des Grundes bei der Leitung der Betreuungsmaßnahme einzureichen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende.
Elternbeiträge OGS
Zuständig für die Festsetzung der Elternbeiträge ist die Gemeinde Westerkappeln (s. Kontakte).
Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule wird gem. Ziffer 8 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.
Bei dem Elternbeitrag handelt es sich um volle Monatsbeiträge. Dies gilt auch, wenn das Kind die Betreuungsmaßnahme nicht den vollen Monat in Anspruch genommen hat.
Vor Beginn der Teilnahme des Kindes an der Betreuungsmaßnahme sind von den Eltern die für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages erforderlichen Angaben zu machen.
Das Formular „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ sowie das „Merkblatt" finden SIe hier.
Der Elternbeitrag ist ab dem 01.08.2025 wie folgt gestaffelt:
Jahreseinkommen | Beitrag |
25.000 Euro | 20,00 Euro |
37.000 Euro | 40,00 Euro |
49.000 Euro | 60,00 Euro |
61.000 Euro | 80,00 Euro |
73.000 Euro | 100,00 Euro |
85.000 Euro | 120,00 Euro |
97.000 Euro | 140,00 Euro |
109.000 Euro | 160,00 Euro |
121.000 Euro | 180,00 Euro |
133.000 Euro | 200,00 Euro |
Über 133.000 Euro | 220,00 Euro |
Für die Folgejahre (erstmals zum 01.08.2026) erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Elternbeitrages jeweils zum 01.08. – kaufmännisch gerundet – um 3%.
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule, so halbiert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind. Für jedes weitere Kind der Familie ist kein Beitrag zu zahlen.
Kommen die Beitragspflichtigen ihren Auskunfts- und Anzeigepflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so erfolgt eine Beitragsfestsetzung in Höhe der höchsten Einkommensstufe.
Mittagsverpflegung
Als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes wird für die Kinder der Offenen Ganztagsschulen ein gemeinsames warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern werden zusätzlich vom Träger der offenen Ganztagsschule erhoben. Eine Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Maßnahmeträger. Für Inhaber einer „Münsterlandkarte“ ist die Mittagsverpflegung kostenlos.