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Kinderreisepass

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Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).

Für Auslandsreisen benötigen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres daher einen Kinderreisepass.

Welche Staaten einen Kinderreisepass zur Einreise anerkennen, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Wird der Kinderreisepass vom Einreiseland nicht anerkannt, kann ein elektronischer Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Der Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes immer mit einem biometrietauglichen Lichtbild ihres Kindes versehen sein. Ebenfalls ist die Größe und Augenfarbe des Kindes einzutragen. Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Baby oder Kleinkind ausgestellt, kann später ein aktuelles Passbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und ggf. die Augenfarbe aktualisiert werden (Antrag auf Aktualisierung)


Den Antrag oder die Verlängerung/Aktualisierung für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung/Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Die Ausweisdokumente der Eltern sind zum Unterschriftenabgleich vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, und wurde die alleinige elterliche Sorge einem Elternteil zugesprochen, so legen Sie bitte den Sorgerechtsbeschluss vor und bei Bestehen einer Betreuung wird die Betreuungsurkunde benötigt.


Persönliches Erscheinen des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind auf jeden Fall eigenhändig unterschreiben.


Gültigkeitsdauer:

Der Kinderreisepass gilt ab Austellung für 1 Jahr. Er kann unter Vorlage eines aktuellen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (nur mit noch gültigem Kinderreispass gültig).

Was muss ich mitbringen?Geburtsurkunde oder Kinderausweis/Kinderreisepass

  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild entsprechend der ePass -Foto-Mustertafel
  • Personalausweis/e oder 'Reisepass/pässe (Eltern)
  • Zustimmungserklärung


Einwohnermeldeamt
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln

info@westerkappeln.de
www.gemeinde-westerkappeln.de

Einwohnermeldeamt
Montag:
Von 08:00 bis 12:30
und 14:00 bis 15:30
Dienstag:
Von 08:00 bis 12:30
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Donnerstag:
Von 08:00 bis 12:30
und 14:00 bis 17:30
Freitag:
Von 08:00 bis 12:30

Gebühren:

Gebühr
 Kinderreisepass "Neuantrag"13,00 €
 Kinderreisepass "Verlängerung oder Aktualisierung"6,00 €

Formulare

Zustimmungserklärung gesetzliche(r) Vertreter für Pass/Ausweis

Kontakte:

Frau Diekmann
05404 887-111
E-Mail senden
Frau Veliqi
05404 887-122
E-Mail senden

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ANSCHRIFT / KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag
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