Interessierte für das Schöffenamt 2024 - 2028 gesucht
2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. „Schöffe“ - worum handelt es sich? Es handelt sich um ehrenamtliche Richter*innen. Gesucht werden in der Gemeinde Westerkappeln Personen, die am Amtsgericht und Landgericht an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Kommunen sind für das Erstellen der Vorschlagslisten zuständig. Der Gemeinderat fasst dazu einen Beschluss. In der zweiten Jahreshälfte 2023 werden die vorgeschlagenen Personen durch einen Verwaltungsausschuss des Gerichts ernannt.
Die Bewerber*innen müssen in der Gemeinde Westerkappeln wohnen, deutsche Staatsangehörige und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Das verantwortungsvolle Amt verlangt unter anderem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessierte, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, können sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Westerkappeln, Fachbereich Ordnung, bewerben. Die Bewerbung für das Amt eines Jugendschöffen*in wird an das Jugendamt des Kreises Steinfurt weitergeleitet. Entsprechende Bewerbungsvordrucke sind direkt unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ herunterladbar.
Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de abrufbar.