Fördermittel sind noch nicht ausgeschöpft
Die Fördermittel von 15.000 Euro für das Förderprogramm von Lastenrädern und Lastenanhängern, das der Rat der Gemeinde Westerkappeln am 18.06.2020 einstimmig beschlossen hat, sind noch nicht ausgeschöpft. Es können weiterhin Anträge gestellt werden.
Es werden muskelbetriebene oder elektrische Lastenfahrräder und Lastenanhänger gefördert. Es steht bis zum Jahresende eine Gesamtfördersumme von 15.000 Euro zur Verfügung. Mehr als 80% der Fördermittel sind noch verfügbar.
Die einzelne Förderung beträgt 30% des Anschaffungspreises. Allerdings gelten folgende Höchstgrenzen: max. 1.000 € für elektrisch betriebene Lastenräder, max. 500 € für rein muskelbetriebene Lastenräder und max. 100 € für Lasten-/Kinderanhänger/Hundeanhänger. Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Westerkappeln, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Auch eine gemeinschaftliche Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers zu privaten Zwecken, z.B. bei einer Kaufgemeinschaft aus Nachbarn, kann gefördert werden.
Gebrauchte Lastenräder bzw. Lastenanhänger/Kinderanhänger/Hundeanhänger können nicht gefördert werden. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, werden keine weiteren Förderanträge angenommen und das Förderprogramm ist im laufenden Jahr abgeschlossen.
Förderanträge können nach Kauf und Erhalt des Lastenrades bzw. Anhängers schriftlich gestellt werden. Die Förderrichtlinie und das Formular zur Antragsstellung stehen auf der Website der Gemeinde Westerkappeln (www.gemeinde-westerkappeln.de) und unter www.we-lo-klimaschutz.de zum Download bereit.