Veröffentlicht am:
15.03.2022
Für persönliche Termine in der Gemeindeverwaltung gilt die 3G-Regelung. Dies bedeutet für:
- vollständig Geimpfte (Grundimmunisierung = mind. 2 Impfungen), dass sie ohne vorherigen Test ihren Termin wahrnehmen können,
- Genesene, dass der positive PCR-Test weniger als 90 Tage zurückliegt,
- Getestete, dass ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden und Schnelltests nicht älter als 24 Stunden alt sein dürfen.
Entsprechende Kontrollen der 3G-Regelung finden beim Einlass statt. Testungen vor Ort im Rathaus sind leider nicht möglich.