Der Bauhof informiert
Winterdienst
Damit wir den Winter meistern, sind wir alle besonders gefordert. Wir vom Bauhof sorgen mit unserem Team, zwei großen Räum und Streufahr-zeugen sowie zwei Schmalspurfahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen, trotz Eis und Schnee, so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben.
Wo räumen wir?
Beim Winterdienst gehen wir nach einem Dringlichkeitsplan vor: Die ortsdurchquerenden Lan-des- und Kreisstraßen werden von der zuständigen Straßenmeisterei in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geräumt und gestreut. Haupt und Durchgangsstraßen werden vom Bauhof der Gemeinde Westerkappeln werktags in der Zeit von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr geräumt und gestreut. Anschließend kümmern wir uns um Wohnsammelstraßen und um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle. Oberste Priorität haben zudem fußläufige Bereiche von Haltestellen und Fußüberwegen. Rechnen Sie mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes auch mit einer stellenweise geschlossenen Schneedecke. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.
Welches Streumaterial verwenden wir?
Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Wir verwenden in der Regel Lava-Streugut. In einer Korngröße von 1-5 Millime-ter bietet das Lava-Streugut bei Eis und schneeglatten Flächen sicheren Halt für Fußgänger und Autofahrer. Die bizarr geformten Lavakörner wirken extrem abstumpfend und rutschhemmend. Ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“ ist das Lava-Streugut eine ökologi-sche und preiswerte Lösung gegen Schnee- und Eisglätte. Nur dort, wo es aus Sicherheitsgründen unbedingt nötig ist (z.B. Strecken mit Gefälle oder Schulbuslinien, Schulwege) oder bei extremer Wetterlage (Eisregen), setzen wir Salz ein. Mit moderner Gerätetechnik reichen meist 5-10 g pro m² aus.
Ihr Beitrag für sichere Gehwege und Straßen
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Westerkappeln unterscheidet Straßen der Klasse A - D (www.gemeinde-westerkappeln.de). Die Winterwartung auf Gehwegen und Straßen ist in den Straßen der Klasse A auf die Anlieger übertragen. Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können (ca. ein Meter). In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr) ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen.
Welches Streumaterial verwenden Sie?
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Lava-Granulat. Die Verwendung von Tausalz ist verboten. Nur bei Eisregen, überfrierender Näs-se und ähnlichen wetterbedingten Ausnahmefällen ist ein geringer Einsatz erlaubt. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel wie wirklich nötig.
Was Sie noch beachten sollten
Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tau-wetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneeres-te bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum und Streufahrzeuge ausrei-chende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu drei Meter breit, das entspricht der Breite von zwei nebeneinanderstehenden PKWs. Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei. Besorgen Sie bitte rechtzeitig Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind. Achten Sie hier auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind
Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen. Beachten Sie die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht. Mindestprofiltiefe der Reifen ist 1,6 mm, wir empfehlen allerdings mindestens 4 mm. Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Autos haben bei winterlichen Straßenverhältnissen längere Bremswege. Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei. An Steilstrecken aufgestellte Streukisten enthalten Splitt, um bei Glätte als Anfahrhilfe zu dienen. Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.
Wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind
Bitte beachten Sie das die Radwege als letztes geräumt und gestreut werden. Achten Sie auf eine gutes Profil Ihrer Reifen. Häufig ist das Fahrradfahren auf Grund der Wetterverhältnisse nicht möglich. Steigen Sie hier auf öffentliche Verkehrsmittel um.
Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind
Achten Sie als Fußgänger darauf, das Schuhwerk den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Wichtig ist es, eine rutschhemmende Sohle ohne Absatz und ein gutes Profil zu haben. Auch Spikes helfen nicht auszurutschen. Vor allem auf Schienen und Fahrbahn-Markierungen muss geachtet werden, denn die sind besonders glatt und rutschig.