Der Bauhof informiert
Winterdienst
Damit wir den Winter auch dieses Jahr meistern, sind wir alle besonders gefordert. Wir vom Bauhof sorgen mit bis zu 16 Mitarbeitenden, zwei großen Räum und Streufahrzeugen sowie zwei Schmalspurfahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen, trotz Eis und Schnee, so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben.
Wo räumen wir?
Beim Winterdienst gehen wir nach einem Dringlichkeitsplan vor: Die ortsdurchquerenden Land- und Kreisstraßen werden von der zuständigen Straßenmeisterei geräumt und gestreut. Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zu Feuerwehren/ zum Rettungsdienst sowie die restlichen wichtigen Haupt und Durchgangsstraßen werden von der Gemeinde Westerkappeln geräumt und gestreut. Anschließend kümmern wir uns um Wohnsammelstraßen und um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle. Oberste Priorität haben auch fußläufige Bereiche von Haltestellen und Fußüberwegen.
Welches Streumaterial verwenden wir?
Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Wir verwenden in der Regel Lava-Streugut. In einer Korngröße von 1-5 Millimeter bietet das Lava-Streugut bei Eis und schneeglatten Flächen sicheren Halt für Fußgänger und Autofahrer. Die bizarr geformten Lavakörner wirken extrem abstumpfend und rutschhemmend. Ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“ ist das Lava-Streugut eine ökologische und preiswerte Lösung gegen Schnee- und Eisglätte.
Nur dort, wo es aus Sicherheitsgründen unbedingt nötig ist (z.B. Strecken mit Gefälle oder Schulbuslinien), oder bei extremer Wetterlage (Eisregen) setzen wir Salz ein. Mit moderner Gerätetechnik reichen meist 5 - 10 g pro m² aus.
Ihr Beitrag für sichere Gehwege und Straßen
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Westerkappeln unterscheidet Straßen der Klasse A – D. Mehr unter: www.gemeinde-westerkappeln.de.
Die Winterwartung auf Gehwegen und Straßen ist in den Straßen der Klasse A auf die Anlieger übertragen. Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können (ca. 1 Meter). In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr) ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen.
Welches Streumaterial verwenden Sie?
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Die Verwendung von Tausalz ist verboten. Nur bei Eisregen, überfrierender Nässe und ähnlichen wetterbedingten Ausnahmefällen ist ein geringer Einsatz erlaubt. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel wie wirklich nötig.
Was Sie noch beachten sollten:
Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tau-wetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu 3 Meter breit, das entspricht der Breite von zwei nebeneinanderstehenden PKWs. Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.
Besorgen Sie bitte rechtzeitig Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind. Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind:
Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen. Beachten Sie die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht. Mindestprofiltiefe der Reifen ist 1,6 mm, wir empfehlen allerdings mindestens 4 mm.
Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Autos haben bei winterlichen Straßenverhältnissen längere Bremswege.
Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei.
Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.
Wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind:
Bitte beachten Sie, dass die Radwege als letztes geräumt und gestreut werden. Achten Sie auf ein gutes Profil Ihrer Reifen. Häufig ist das Fahrradfahren auf Grund der Wetterverhältnisse nicht möglich. Steigen Sie hier auf öffentliche Verkehrsmittel um.
Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind:
Achten Sie als Fußgänger darauf, das Schuhwerk den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Wichtig ist es, eine rutschhemmende Sohle ohne Absatz und ein gutes Profil zu haben. Auch Spikes schützen nicht davor auszurutschen. Vor allem auf Schienen und Fahrbahn-Markierungen muss geachtet werden, denn diese sind besonders glatt und rutschig.
Kommen Sie gut durch den Winter!