Grundsteuerreform in NRW
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer für alle steuerpflichtigen Grundstücke in Deutschland neu festgesetzt. Die Vorbereitungen hierzu beginnen bereits jetzt. Die Finanzämter müssen alle Grundstücke neu bewerten und werden dazu ab Mai 2022 alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten informieren und zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Die ersten Informationen über die Grundsteuerreform in NRW und die Hotline des Finanzamtes Ibbenbüren finden Sie hier.