Die festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Innendienst weiterverfolgt.
Dazu gehört die Halterfeststellung, Erteilung der schriftlichen Verwarnung, Überprüfung von Zahlungseingängen und letztendlich die Festsetzung von Bußgeld.
Die festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Innendienst weiterverfolgt.
Dazu gehört die Halterfeststellung, Erteilung der schriftlichen Verwarnung, Überprüfung von Zahlungseingängen und letztendlich die Festsetzung von Bußgeld.