Grundsteuer B: Rückkehr zu einheitlichem Hebesatz beschlossen
Rechtssicherheit und Aufkommensneutralität stehen im Fokus
Westerkappeln. Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, für die Grundsteuer B rückwirkend zum 01. Januar 2026 wieder einen einheitlichen Hebesatz festzulegen. Damit wird die im Jahr 2025 eingeführte Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken aufgehoben.
Hintergrund der Entscheidung ist die derzeit unsichere Rechtslage. Landesweit wird aktuell die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze gerichtlich überprüft. Auch die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht sich derzeit außerstande, belastbare Empfehlungen für eine Differenzierung zu geben. Vor diesem Hintergrund hat sich der Rat für eine rechtssichere und verlässliche Ausgestaltung der Grundsteuer entschieden.
Mit der Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz sind keine Steuermehreinnahmen für die Gemeinde beabsichtigt. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bleibt unverändert. Allerdings kann es im Einzelfall zu Veränderungen bei der individuellen Steuerbelastung kommen, da sich die Verteilung zwischen den Grundstücksarten (Wohn- bzw. Nichtwohngrundstücke) verschiebt.
Die neuen Bescheide berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die jüngste Rechtsprechung sowie die beschlossenen Hebesätze. Maßgeblich für die Berechnung bleiben die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge. Der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt künftig 797 Prozent.
Die Grundsteuerbescheide werden nach Abschluss der technischen Umsetzung versandt. Mit den Bescheiden wird ein begleitendes Informationsschreiben verschickt, das die Hintergründe der Entscheidung sowie die Berechnung der Grundsteuer erläutert.
Zur Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW):
Die Grundsteuer in NRW berechnet sich nach einem dreistufigen Verfahren. Der Grundsteuerwert (der Einheitswert) basiert auf den von den Eigentümern in der Grundsteuererklärung abgegebenen Angaben und wird vom Finanzamt ermittelt. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der vom Rat beschlossene prozentualen Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Kontakt für Interessierte
Gemeinde Westerkappeln
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Eva Lohbeck
Telefon: 05404/887-170
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