Erhöhung der Hebesätze
Der Rat der Gemeinde Westerkappeln hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2023 einstimmig eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) ist von 247 % auf 254 % angehoben worden. Beim Hebesatz der Grundsteuer B ergibt sich eine Er-höhung von 479 % auf 493 %. Bei der Grundsteuer B sind alle Eigentümer bebauter Grundstücke betroffen.
Die finanzielle Mehrbelastung wird den Abgabepflichtigen in einem Änderungsbescheid zum Abgabenbescheid 2023 bekanntgegeben. Diese Bescheide werden voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli zugestellt. In den Bescheiden werden die fälligen Beträge zum 15.08. und 15.11. verändert, es wird aber auch eine Sonderfälligkeit geben. Abgabepflichtige, die der Gemeinde kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, ihre Überweisungen entsprechend anzupassen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung ist leider die Konsequenz aus dem Finanzzuweisungssystem des Landes, geregelt im sog. Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).
Vereinfacht gesagt gilt hier folgendes: Erhöht eine Kommune ihre Steuersätze nicht auf die im Gesetz vorgegebene Höhe, wird sie finanziell durch geringere Zuweisungen vom Land im folgenden Jahr „bestraft“. Die vom Westerkappelner Gemeinderat beschlossenen neuen Hebesätze sind dementsprechend an das GFG angepasst worden.