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Anschreiben von Messstellenbetreiber verunsichert Empfänger

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Veröffentlicht am: 18.08.2026

Anbieter handelt nicht im Auftrag des Netzbetreibers SWTE Netz

Tecklenburger Land, 17.08.2026. Eine Postwurfsendung eines privaten Messstellenbetreibers verunsichert aktuell Anschlussnehmer im Versorgungsgebiet der SWTE Netz. In dem Anschreiben mit amtlichem Charakter bietet das Unternehmen die kostenlose Installation eines intelligenten Messsystems, auch Smart Meter genannt, an. Die SWTE Netz stellt dazu klar: Das Unternehmen steht in keinem Zusammenhang zur Netzgesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land und handelt auch nicht in deren Auftrag. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die SWTE Netz verantwortlich für den Rollout von intelligenten Messsystemen in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln.

Die SWTE Netz weist darauf hin, dass sie als grundzuständiger Netzbetreiber keine vertraglichen Beziehungen zum Verfasser der Postwurfsendung unterhält. Es handelt sich um die Werbeaktion eines privaten wettbewerblichen Messstellenbetreibers. In dem Anschreiben wird der Eindruck erweckt, dass Termine für eine kostenlose Installation eines intelligenten Stromzählers begrenzt seien. Richtig ist: Erfolgt die Installation eines intelligenten Messsystems im Rahmen des Pflicht-Rollouts, ist diese immer kostenlos. Für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems fallen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Zum Hintergrund: Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) ist die SWTE Netz grundzuständiger Messstellenbetreiber in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Messstellenbetreiber arbeitet die SWTE Netz mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück zusammen. Offizielle Anschreiben und Informationen über einen vorgeschriebenen Zählertausch für Strom oder Erdgas werden ausschließlich von Seiten der SWTE Netz und ihres Partners smartOPTIMO versendet. Steht bei einem Anschlussnehmer ein Zählerwechsel an, erhält dieser immer ein persönlich adressiertes Anschreiben und keine Postwurfsendung. Anschlussnehmer haben das Recht, einen privaten Messstellenbetreiber für den Betrieb ihrer Energiemengenzähler zu wählen.

Informationen zum Smart Meter Rollout

Das ist der Smart Meter Rollout

Aktuell vollzieht sich deutschlandweit der sogenannte Smart Meter Rollout. Dabei statten die Netzbetreiber bestimmte Anschlussnehmer im Stromnetz gemäß gesetzlicher Vorgaben nach einem festgelegten Fahrplan mit intelligenten Messsystemen aus. Von den insgesamt mehr als 71.500 Messstellen im Stromnetz der SWTE Netz gelten knapp 17.000 als sogenannte Pflicht-Rollout-Fälle, die bis spätestens 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen.

Wann die Ausstattung mit Smart Meter Pflicht ist

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist nur für bestimmte Hausanschlüsse gesetzlich vorgeschrieben. Das ist der Fall, wenn der jährliche Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt. Außerdem gilt er für Anschlüsse, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen versorgen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Ein weiterer Pflichtfall gilt für Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung, in der Regel Photovoltaik-Anlagen. Wichtig: Obliegt ein Anschluss dem Pflicht-Rollout, kommt die SWTE Netz von sich aus zu gegebener Zeit auf den Anschlussnehmer zu, um den Zählerwechsel vorzunehmen. Die Anschlussnehmer müssen bis dahin von sich aus nicht aktiv werden.

Freiwillige Ausstattung möglich

Darüber hinaus haben Anschlussnehmer das Recht auf vorzeitige und freiwillige Ausstattung mit einem Smart Meter. Das kann zum Beispiel interessant sein, wenn jemand einen dynamischen Stromtarif nutzen möchte. Bei freiwilligen Einbaufällen können Kosten für den Anschlussnehmer entstehen. Die SWTE Netz rät dazu, sich nicht von angeblich kostenlosen oder zeitlich befristeten Angeboten verunsichern zu lassen. Die Preise für die Nutzung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich geregelt.

Informationen zum Thema intelligente Messsysteme und Smart Meter Rollout gibt es auf der Webseite der Stadtwerke Tecklenburger Land unter www.swte.de/smart-meter sowie  auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bundeswirtschaftsministerium.de) oder der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de)

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