Zuständigkeit der Bürgergeld-Leistungsgewährung geändert
Gemeinde Westerkappeln gibt Aufgabe an die jobcenter Kreis Steinfurt AöR zurück | Veränderungen bei der Antragsstellung
Westerkappeln/Kreis Steinfurt. Die Gemeinde Westerkappeln hat seit Anfang des Jahres die Bewilligung und Auszahlung des Bürgergeldes an die jobcenter Kreis Steinfurt AöR zurückgegeben. Hintergrund ist ein kreisweiter Prozess zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der im vergangenen Jahr gestartet wurde.
Ziel ist es, die Organisation der Bürgergeld-Leistungen zukunftsfähig aufzustellen. Bisher hat der Kreis Steinfurt die Aufgabenwahrnehmung an die kreisangehörigen Gemeinden delegiert. Neben Westerkappeln haben sich im ersten Aufschlag auch Greven, Laer, Horstmar und Nordwalde bereit erklärt, die Leistungsgewährung an das Jobcenter Kreis Steinfurt zurück zu übertragen.
Auslöser für den kreisweiten Prozess ist unter anderem der zunehmend spürbare Fachkräftemangel in den Verwaltungen. Mit der Neustrukturierung sollen die Aufgaben künftig effizienter und weniger störanfällig organisiert werden, um so langfristig eine verlässliche und qualitativ hochwertige Bearbeitung der Bürgergeldanträge sicherzustellen.
Für Bürgergeldbeziehende aus Westerkappeln bedeutet die Veränderung, dass ihre Anträge am Standort des Jobcenters in Ibbenbüren, Weberstr. 7, 49477 Ibbenbüren bearbeitet werden. Bei Fragen oder Beratungsbedarf können weiterhin Termine unter der Telefonnummer 02551/69-5235 vereinbart werden. Im Einzelfall sind auch Termine in Westerkappeln möglich.
Erstanträge und auch Weiterbewilligungsanträge können zudem unkompliziert auf der Website des jobcenters Kreis Steinfurt AöR online gestellt werden (https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/).
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