Grundsicherung für Arbeitssuchende
Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitssuchende
Für erwerbsfähige Personen, sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II / Bürgergeld. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Ab dem 01.01.2026 ist das jobcenter Kreis Steinfurt allein verantwortlich für die Bearbeitung der Anträge auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das bedeutet, Ihr obliegt sowohl die Arbeitsvermittlung als die die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen.
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, dies online unter dem nachstehenden Link:
jobcenter Kreis Steinfurt zu erledigen.
Natürlich können Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld auch in Papierform stellen und die Formulare handschriftlich ausfüllen. Sie finden alle Dokumente und mehr Informationen dazu ebenfalls unter dem Link des jobcenters Kreis Steinfurt.
Bitte schicken Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen und Nachweise an:
jobcenter Kreis Steinfurt
Weberstraße 7
49477 Ibbenbüren
oder werfen Sie diese in den Hausbriefkasten des Rathauses in Westerkappeln.
Sie haben noch Fragen? Das Jobcenter berät Sie gerne.
Melden Sie sich bitte telefonisch unter 02551 695235 oder per E-Mail westerkappeln@jobcenter-kreis-steinfurt.de.