Fischereischein
Wichtig am 03.07.2026
- Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
- Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
- Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
- Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Fischereischein
Der Fischereischein wird ausgestellt, wenn der Antragsteller/in mit Hauptwohnung/Alleiniger Wohnung in der Gemeinde Westerkappeln gemeldet ist.
Seit dem 03.07.2026 gibt es in Nordrhein-Westfalen den Fischereischein im Scheckkartenformat mit QR-Code und RFID-Chip. Diese werden bei Neuerteilungen ausschließlich ausgestellt. Sie werden beim Bürgerservice der Gemeinde Westerkappeln beantragt und im Nachgang zugeschickt. Bis zum Erhalt der Karte können Sie eine Ersatzbescheinigung erhalten, der QR-Code ist hier ebenfalls aufgedruckt.
Der Fischereischein im Scheckkartenformat ist unbegrenzt gültig und muss nur bei Ersatz oder Verlust erneut ausgestellt werden.
Der Fischereischein im Scheckkartenformat ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig, da sich auf dem Fischereischein kein Lichtbild mehr befindet. Zudem muss die Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen entrichtet sein. Der Fischerschein reicht als Nachweis für die Befähigung und für die Fischereiabgabe aus.
Papierfischereischeine sind bis zum Ablauf weiterhin gültig und müssen nicht vorab umgetauscht werden. Nach Ablauf der Jahresfischereischein/ Fünfjahres-Fischereischein in Papierform muss ein Fischereischein in Scheckkartenformat beantragt werden.
Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe ist bei der Gemeinde Westerkappeln oder online zu entrichten. Beim Onlineverfahren ist für ein Nutzerkonto lediglich eine E-Mail-Adresse verpflichtend. Alternativ können auch BundID oder die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Zahlungsmittel im Online-Verfahren ist zurzeit lediglich eine Kreditkarte.
Weiterhin kann die Abgabe jährlich oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.
Jugendfischereischein
Seit dem 01.07.2026 werden keine Jugendfischereischeine mehr ausgestellt.
Fischereiabgabe für Bürger/innen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern
Seit dem 01.07.2026 muss die Fischereiabgabe auch von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfahlen entrichtet werden. Die Abgabe ist ausschließlich jährlich möglich (nicht für fünf Jahre). Die Zahlung der Abgabe erfolgt bei einer beliebigen Kommune in Nordrhein-Westfalen oder online.
Ein Fischereischein wird in diesem Fall nicht ausgestellt. Der Nachweis der Fischereiabgabe (digital oder Papierform) ist beim Fischen mitzuführen.
Hinweise zu Fischereischein / Fischerprüfung: Fischerprüfung - Kreis Steinfurt
Onlineportal für die Fischereischein Ausstellung: Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Onlineportal für die Fischereiabgabe: Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung (nur bei Erstausstellung Fischereischein)
- Bargeld oder EC-/ Kreditkarte (Betrag siehe Reiter Gebühren)
Was muss ich mitbringen?
- §§ 31 Abs. 1 und 8, 34, 35, 36 und 36a Landesfischereigesetz NRW*
- § 22a Abs. 1 Landesfischereiverordnung NRW*
*in der aktuell gültigen Fassung
Gebühren:
| Online | Bei der Gemeinde | |
|---|---|---|
| Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten Fischereischein | 18,00 € | 30,00 € |
| Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | 14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr) | 22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr) |
| Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr) | 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr) |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe) | 20,00 € (10,00 € Abgabe + 10,00 € Gebühr) | 32,00 € (10,00 € Abgabe + 32,00 € Gebühr) |