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Winterdienst

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Wo räumen und streuen wir?

Beim Winterdienst gehen wir nach einem Dringlichkeitsplan vor.

Die Gemeinde räumt und streut innerorts an gefährlichen Stellen (z.B. auf wichtigen Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen).
Außerorts muss die Straße nur an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Gehwege und kombinierte Rad- und Gehwege müssen außerhalb von Ortschaften in der Regel nicht oder nur ausnahmsweise geräumt werden.

Sie dürfen sich also nicht darauf verlassen, dass alle Straßen und Wege immer geräumt und gestreut sind. Es wird auch erwartet, dass Sie sich den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.Rechnen Sie mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes auch mit einer stellenweise geschlossenen Schneedecke. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Welches Streumaterial verwenden wir?

Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz.

Aus Sicherheitsgründen setzen wir insbesondere an Steilstrecken, Schulbuslinien und Schulwegen Auftausalz ein. Mit moderner Gerätetechnik reichen meist 5-10 g pro m² aus, was die Umwelt schont. Bei Eisregen und extremer Glätte setzen wir ebenfalls Auftausalz ein. Zusätzlich verwenden wir Lava-Granulat als abstumpfendes Mittel bei Schneeglätte.  

Wann werden Landesstraßen und Kreisstraßen geräumt und gestreut?

Die ortsdurchquerenden Land- und Kreisstraßen werden von der zuständigen Straßenmeisterei in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr geräumt und gestreut.

Weitere Information unter

Straßen NRW:                       Winterdienst - Straßen.NRW

Kreis Steinfurt:                       Straßenmeistereien | Kreis Steinfurt

Ihr Beitrag für sichere Gehwege und Straßen

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Westerkappeln unterscheidet Straßen der Klasse A - D (siehe Punkt 7.1 Straßenreinigungssatzung unter Ortsrechtsammlung und Satzungen).

Die Winterwartung auf Gehwegen und Straßen ist in den Straßen der Klasse A auf die Anlieger übertragen. Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können (ca. 1 Meter). In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr) ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen. 

Welches Streumaterial können Sie verwenden?

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Lava-Granulat. Die Verwendung von Tausalz ist verboten. Nur bei Eisregen, überfrierender Nässe und ähnlichen wetterbedingten Ausnahmefällen ist ein geringer Einsatz erlaubt. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel wie wirklich nötig.

Umweltbundesamt: Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz | Umweltbundesamt

Was Sie noch beachten sollten

Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen ­ dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum­ und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu 3 Meter breit, das entspricht der Breite von zwei nebeneinanderstehenden PKWs. Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei. 

Besorgen Sie bitte rechtzeitig Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind.

Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel“.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen. Beachten Sie die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht. Mindestprofiltiefe der Reifen ist 1,6 mm, wir empfehlen allerdings mindestens 4 mm.
Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Autos haben bei winterlichen Straßenverhältnissen längere Bremswege.
Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei.
An Steilstrecken aufgestellte Streukisten enthalten Splitt, um bei Glätte als Anfahrhilfe zu dienen.
Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.

ADAC:                                     Auto winterfest machen: So geht's!

Wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind

Bitte beachten Sie, dass die Radwege als letztes geräumt und gestreut werden. Achten Sie auf

eine gutes Profil Ihrer Reifen. Häufig ist das Fahrradfahren durch die Wetterverhältnisse nicht möglich. Steigen Sie hier bitte auf öffentliche Verkehrsmittel um.

ADAC:                                    Radfahren im Winter: Die besten Tipps bei Glätte

Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind

Achten Sie als Fußgänger bitte darauf, Ihr Schuhwerk den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Wichtig ist es, eine rutschhemmende Sohle ohne Absatz und ein gutes Profil zu haben. Auch Spikes helfen nicht auszurutschen; vor allem auf Schienen und Fahrbahn-Markierungen muss geachtet werden, denn die sind besonders glatt und rutschig.

Weitere Tipps rund um Schule und ÖPNV

Stiftung ADAC:                        Unsere Winter-Tipps: Sicher unterwegs - ADAC Stiftung

Schulministerium NRW:          Extreme Witterung | Bildungsportal NRW

RVM:                                       https://www.rvm-online.de/fahrt-planen/verkehrsmeldungen/

Stadtwerke Osnabrück:           Störungen und Verkehrshinweise - Stadtwerke Osnabrück



Bauhof
FD 30 Ordnung
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FD 30 Ordnung

Kontakte:

Herr Burgstaler-Grabow
05404 997-310
E-Mail senden
Herr Hänsler
05404 887-152
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ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Digitale Rechnung: e-rechnung@westerkappeln.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

ohne Terminvereinbarung
montags        08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr 
donnerstags  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

mit Terminvereinbarung
dienstags      08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
mittwochs                                   14:00 - 15:30 Uhr
freitags          08:00 - 12:30 Uhr

Mittwochs bleibt das Rathaus am Vormittag geschlossen.


 
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