Offene Ganztagsgrundschule
Die Bildung von Kindern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern – hierauf zielt die Offene Ganztagsschule (OGS) ab. Sie ist eine Einrichtung an den Westerkappelner Grundschulen.
Zuständig für Informationen bezüglich der An-/Abmeldungen, der Betreuungszeiten sowie der OGS-Angebote sind die u. a. Träger:
Grundschule Handarpe
Ortfeld 3
49492 Westerkappeln
05456 9305-0
info@grundschule-handarpe.de
www.grundschule-handarpe.de
Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Handarpe ist der Verein zur Förderung von Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Handarpe.
Grundschule am Bullerdiek
Haus der WeSpe
Osnabrücker Str. 25a
49492 Westerkappeln
05404 958-544
05404 958-656
ganztagsgrundschule@osnanet.de
www.grundschule-am-bullerdiek.de
www.hausderwespe.de
Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule am Bullerdiek ist die WeSpE e.V. (Westerkappelner Elterninitiative für Spielen und Erleben e.V.)
Mit beiden Trägervereinen hat die Gemeinde als Schulträger einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern bei einen den zuvor genannten Trägervereinen. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.
Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres). Sie verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.
Eine vorzeitige Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungsgründe zutreffen (z. B. Wohnort-/Schulwechsel, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe, pädagogische Gründe etc.).
Die Abmeldung ist schriftlich unter Nennung des Grundes bei der Leitung der Betreuungsmaßnahme einzureichen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende.
Elternbeiträge OGS
Zuständig für die Festsetzung der Elternbeiträge ist die Gemeinde Westerkappeln (s. Kontakte).
Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule wird gem. Ziffer 8 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.
Bei dem Elternbeitrag handelt es sich um volle Monatsbeiträge. Dies gilt auch, wenn das Kind die Betreuungsmaßnahme nicht den vollen Monat in Anspruch genommen hat.
Vor Beginn der Teilnahme des Kindes an der Betreuungsmaßnahme sind von den Eltern die für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages erforderlichen Angaben zu machen.
Einkommensstufe bei Bezug von öffentlichen Leistungen (ab 01.08.2026)
- zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII, SGB XII bzw. §2 AsylbLG erfolgt die Einstufung in die erste Einkommensstufe bis 25.000 Euro.
- von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erfolgt die Einstufung in die zweite Einkommensstufe bis 37.000 Euro.
In beiden Fällen gilt dies nur für die Dauer des nachgewiesenen Leistungsbezuges.
Geschwisterkindermäßigung
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule, so halbiert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind. Für jedes weitere Kind entfällt der Beitrag.
Zusätzlich ab 01.08.2026:
Besucht ein Kind der Familie eine andere Tageseinrichtung für Kinder oder ein Angebot der Kindertagespflege und werden hierfür Beiträge nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege entrichtet, so halbiert sich der Beitrag für den Besuch des Angebotes der Offenen Ganztagsschule für das erste Kind der Familie. Für jedes weitere Kind, das die Offene Ganztagsschule besucht, entfällt der Beitrag.
Sofern für alle anderen Kinder einer Familie Beitragsfreiheit nach der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege besteht, ist für das Kind, welches die Offene Ganztagsschule besucht, ein Beitrag zu zahlen. Besucht mehr als 1 Kind der Familie die Offene Ganztagsschule gilt Abs. 1 entsprechend.
Mittagsverpflegung
Als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes wird für die Kinder der Offenen Ganztagsschulen ein gemeinsames warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern werden zusätzlich vom Träger der offenen Ganztagsschule erhoben. Eine Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Maßnahmeträger. Für Inhaber einer „Münsterlandkarte“ ist die Mittagsverpflegung kostenlos.
Der Elternbeitrag ist ab dem 01.08.2025 wie folgt gestaffelt:
Jahreseinkommen bis | Beitrag |
25.000 Euro | 20,00 Euro |
37.000 Euro | 40,00 Euro |
49.000 Euro | 60,00 Euro |
61.000 Euro | 80,00 Euro |
73.000 Euro | 100,00 Euro |
85.000 Euro | 120,00 Euro |
97.000 Euro | 140,00 Euro |
109.000 Euro | 160,00 Euro |
121.000 Euro | 180,00 Euro |
133.000 Euro | 200,00 Euro |
Über 133.000 Euro | 220,00 Euro |
Für die Folgejahre erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Elternbeitrages jeweils zum 01.08. – kaufmännisch gerundet – um 3%.
Der Elternbeitrag ist ab dem 01.08.2026 wie folgt gestaffelt:
Jahreseinkommen bis | Beitrag |
25.000 Euro | 21,00 Euro |
37.000 Euro | 41,00 Euro |
49.000 Euro | 62,00 Euro |
61.000 Euro | 82,00 Euro |
73.000 Euro | 103,00 Euro |
85.000 Euro | 124,00 Euro |
97.000 Euro | 144,00 Euro |
109.000 Euro | 165,00 Euro |
121.000 Euro | 185,00 Euro |
133.000 Euro | 206,00 Euro |
Über 133.000 Euro | 227,00 Euro |
Für die Folgejahre erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Elternbeitrages jeweils zum 01.08. – kaufmännisch gerundet – um 3%.
Die Formulare zur Anmeldung finden Sie hier:
Schuljahr 2025/2026
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2025/2026
SEPA-Lastschriftmandat 2026/2026
Schuljahr 2026/2027
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2026/2027