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Offene Ganztagsgrundschule

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Die Bildung von Kindern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern – hierauf zielt die Offene Ganztagsschule (OGS) ab. Sie ist eine Einrichtung an den Westerkappelner Grundschulen.

Zuständig für Informationen bezüglich der An-/Abmeldungen, der Betreuungszeiten sowie der OGS-Angebote sind die u. a. Träger:

Grundschule Handarpe
Ortfeld 3
49492 Westerkappeln
05456 9305-0
info@grundschule-handarpe.de 
www.grundschule-handarpe.de

Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Handarpe ist der Verein zur Förderung von Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Handarpe.   

Grundschule am Bullerdiek
Haus der WeSpe
Osnabrücker Str. 25a
49492 Westerkappeln
05404 958-544
05404 958-656
ganztagsgrundschule@osnanet.de
www.grundschule-am-bullerdiek.de
www.hausderwespe.de

Träger der Offenen Ganztagsschule der Grundschule am Bullerdiek ist die WeSpE e.V. (Westerkappelner Elterninitiative für Spielen und Erleben e.V.)

Mit beiden Trägervereinen hat die Gemeinde als Schulträger einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern bei einen den zuvor genannten Trägervereinen. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.

Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres). Sie verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.

Eine vorzeitige Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungsgründe zutreffen (z. B. Wohnort-/Schulwechsel, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe, pädagogische Gründe etc.).

Die Abmeldung ist schriftlich unter Nennung des Grundes bei der Leitung der Betreuungsmaßnahme einzureichen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende.

Elternbeiträge OGS
Zuständig für die Festsetzung der Elternbeiträge ist die Gemeinde Westerkappeln (s. Kontakte).
Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule wird gem. Ziffer 8 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.
Bei dem Elternbeitrag handelt es sich um volle Monatsbeiträge. Dies gilt auch, wenn das Kind die Betreuungsmaßnahme nicht den vollen Monat in Anspruch genommen hat.
Vor Beginn der Teilnahme des Kindes an der Betreuungsmaßnahme sind von den Eltern die für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages erforderlichen Angaben zu machen.

Einkommensstufe bei Bezug von öffentlichen Leistungen (ab 01.08.2026)

  • zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII, SGB XII bzw. §2 AsylbLG erfolgt die Einstufung in die erste Einkommensstufe bis 25.000 Euro.
  • von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erfolgt die Einstufung in die zweite Einkommensstufe bis 37.000 Euro.

In beiden Fällen gilt dies nur für die Dauer des nachgewiesenen Leistungsbezuges.

Geschwisterkindermäßigung

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule, so halbiert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind. Für jedes weitere Kind entfällt der Beitrag. 

Zusätzlich ab 01.08.2026:
Besucht ein Kind der Familie eine andere Tageseinrichtung für Kinder oder ein Angebot der Kindertagespflege und werden hierfür Beiträge nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege entrichtet, so halbiert sich der Beitrag für den Besuch des Angebotes der Offenen Ganztagsschule für das erste Kind der Familie. Für jedes weitere Kind, das die Offene Ganztagsschule besucht, entfällt der Beitrag.

Sofern für alle anderen Kinder einer Familie Beitragsfreiheit nach der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege besteht, ist für das Kind, welches die Offene Ganztagsschule besucht, ein Beitrag zu zahlen. Besucht mehr als 1 Kind der Familie die Offene Ganztagsschule gilt Abs. 1 entsprechend. 

Mittagsverpflegung
Als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes wird für die Kinder der Offenen Ganztagsschulen ein gemeinsames warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern werden zusätzlich vom Träger der offenen Ganztagsschule erhoben. Eine Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Maßnahmeträger. Für Inhaber einer „Münsterlandkarte“ ist die Mittagsverpflegung kostenlos.

Der Elternbeitrag ist ab dem 01.08.2025 wie folgt gestaffelt:

Jahreseinkommen bis                   

Beitrag                                   

25.000 Euro

20,00 Euro

37.000 Euro

40,00 Euro

49.000 Euro

60,00 Euro

61.000 Euro

80,00 Euro

73.000 Euro

100,00 Euro

85.000 Euro

120,00 Euro

97.000 Euro

140,00 Euro

109.000 Euro

160,00 Euro

121.000 Euro

180,00 Euro

133.000 Euro

200,00 Euro

Über 133.000 Euro

220,00 Euro

Für die Folgejahre erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Elternbeitrages jeweils zum 01.08. – kaufmännisch gerundet – um 3%.

Der Elternbeitrag ist ab dem 01.08.2026 wie folgt gestaffelt:

Jahreseinkommen bis                  

Beitrag                                   

25.000 Euro

21,00 Euro

37.000 Euro

41,00 Euro

49.000 Euro

62,00 Euro

61.000 Euro

82,00 Euro

73.000 Euro

103,00 Euro

85.000 Euro

124,00 Euro

97.000 Euro

144,00 Euro

109.000 Euro

165,00 Euro

121.000 Euro

185,00 Euro

133.000 Euro

206,00 Euro

Über 133.000 Euro

227,00 Euro

Für die Folgejahre erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Elternbeitrages jeweils zum 01.08. – kaufmännisch gerundet – um 3%.

Die Formulare zur Anmeldung finden Sie hier:

Schuljahr 2025/2026

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2025/2026

SEPA-Lastschriftmandat 2026/2026

Merkblatt 2025/2026

Schuljahr 2026/2027

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2026/2027

SEPA-Lastschriftmandat 2026/2027

Merkblatt 2026/2027



FD 50 Soziales
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln

info@westerkappeln.de
www.gemeinde-westerkappeln.de

FD 50 Soziales

Kontakte:

Frau Fleischer
05404 887-144
E-Mail senden

leer
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ANSCHRIFT/KONTAKT

Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492 Westerkappeln
Telefon:
05404 887 - 0
Fax:
05404 887 - 77
E-Mail:
info@westerkappeln.de
DE-Mail: info@westerkappeln.de-mail.de
Digitale Rechnung: e-rechnung@westerkappeln.de
Reinhildis

ÖFFNUNGSZEITEN

ohne Terminvereinbarung
montags        08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr 
donnerstags  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

mit Terminvereinbarung
dienstags      08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
mittwochs                                   14:00 - 15:30 Uhr
freitags          08:00 - 12:30 Uhr

Mittwochs bleibt das Rathaus am Vormittag geschlossen.


 
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