Freibad Bullerteich
- beheizt
- Schwimmerbecken mit 50 m-Bahnen inkl. eines Sprungbereiches (1 m Sprungbrett)
- Nichtschwimmerbecken mit einer Rutsche
- separates Babybecken (Sonnenschutz durch ein Sonnensegel)
- Beckenlifter für bewegungseingeschränkte Besucher
- weitläufige Liegewiese inkl. Spielmöglichkeiten
- Imbiss/Kiosk mit Sitzgelegenheiten (Terrasse)
An Schönwettertagen kann die Badezeit durch den Schwimmmeister bis zu 1 Stunde verlängert werden. Die Schwimmbecken sind 15 Minuten vor Schließung des Freibades oder auf Durchsage der Schwimmmeisterin "Ende der Badezeit" zu verlassen.
Bei "Schlechtwetter" kann die Schließung früher erfolgen.
Energieerzeugung:
Das Freibad wird seit 1999 mit einer modernen Gas-Brennwertheizung beheizt. Seit 2001 sorgt eine gemeindeeigene Solarabsorberanlage mit 490 qm Absorberfläche für eine Energieeinsparung von rund 25 %.
Adresse:
Bullerteichstraße 12
49492 Westerkappeln
Eintrittspreise:
Einzelkarten:
Erwachsene 5,00 €
Kinder* 2,00 €
Familienkarten:
Eltern einschl. eigene Kinder* 12,00 €
oder ein Elternteil einschl. eigene Kinder* und
ein weiterer Erwachsener 12,00 €
Ein Elternteil einschl. eigene Kinder* 7,00 €
Zehnerkarte:
Erwachsene 45,00 €
Kinder* 18,00 €
Saisonkarte:
Erwachsene 100,00 €
Kinder* 40,00 €
Familien Eltern einschl. eigene Kinder* 130,00 €
oder ein Elternteil einschl. eigene Kinder* und
ein weiterer Erwachsener 130,00 €
Ein Elternteil einschl. eigene Kinder* 90,00 €
Früh-**, Spätschwimmer***
Erwachsene 4,00 €
Kinder* 1,50 €
Öffnungszeiten
Montag
13:00 - 20:00 Uhr
Dienstag + Donnerstag
06:30 - 20:00 Uhr
Mittwoch + Freitag
08:00 - 20:00 Uhr
Samstag + Sonntag + Feiertag
08:00 - 19:00 Uhr
Weitere Informationen zum Freibad Bullerteich
Bildergalerie Freibad
Die Eintrittspreise werden auf Grundlage der Benutzungsgebührensatzung erhoben, die der Rat der Gemeinde Westerkappeln am 28.04.2026 beschlossen hat.
Hinweis für den Erwerb von Saisonkarten
Für den Erwerb einer Saisonkarte ist die Vorlage des Personalausweises bzw. bei Familienkarten auch des Familienstammbuches notwendig.
Außerdem werden die Saisonkarten ab sofort mit einem Passfoto versehen. Daher ist beim Erwerb einer Saisonkarte ein Foto vorzulegen. Bei Familiensaisonkarten wird für jede Person ein Foto benötigt.
- Ermäßigungen:
Personen, die Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II beziehen, zahlen gegen Nachweis die für Kinder und Jugendlichen geltenden Benutzungsgebühren.
- Gültigkeit der Eintrittskarten:
Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt.
Zehnerkarten sind übertragbar. Nicht genutzte Zehnerkarten verlieren nach Saisonschluss ihre Gültigkeit.